Mediationsverfahren zu den Ausbauplänen des Instituts für Transurane (ITU): BUND fordert Vorrang für Sicherheit und Gesundheit der Bürger

Kategorie: Atom

Eggenstein-Leopoldshafen/Karlsruhe. Im Rahmen der dritten Mediationssitzung zu den Ausbauplänen des Instituts für Transurane (ITU) nimmt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Regionalverband Mittlerer Oberrhein am Mittwoch, den 12. Oktober 2011, erstmals ausführlich Stellung. Nach dem Beschluss über den Atomausstieg in Deutschland sei es nicht hinnehmbar, dass mitten in der dicht besiedelten Region Karlsruhe riskante Forschungsprojekte durchgeführt werden, die darauf zielen, mit neuen Reaktoren wieder in den Teufelskreis von radioaktiver Belastung, Störfallrisiko, Terrorgefahr und Endlagerproblematik zurückzufallen. „Die Grenzen der Forschung liegen dort, wo der gesellschaftliche Konsens endet, wo neue Risiken für die nächsten Generationen geschaffen werden“, so Armin Gabler, Regionalvorsitzender des BUND. „Die Forschung an neuen Atomkraftwerken, der so genannten 4. Generation, muss eingestellt werden.“

Erschreckt zeigt sich Harry Block, ebenfalls Vertreter des BUND in der Mediation, vom Zustand der Altgebäude, in denen das ITU derzeit forscht. „Es kann nicht sein, dass die Genehmigung für den Umgang mit 180 kg Plutonium in unsicheren Gebäuden aus dem vorigen Jahrhundert einfach fortbesteht. Hier sind ITU und das Umweltministerium als Genehmigungsbehörde gefragt, schnellstmöglich zu handeln.“ Ohne Schutz vor dem Absturz eines Flugzeuges oder vor Erdbeben sei heute keine Genehmigung vorstellbar.

Zu den Emissionen des ITU erklärt Block, dass eine Gesamtschau aller Schadstoffbelastungen in der Region notwendig sei. Für Plutonium sei zudem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) festgehalten worden, dass es keine Schwellendosis der Unwirksamkeit für in den Körper aufgenommenes Plutonium gebe. Jedes einzelne Plutonium-Teilchen könne Krebs auslösen und seine Giftwirkung entfalten.

Als weitere Verfahrensschritte fordert der BUND eine Umweltverträglichkeitsprüfung, da erhebliche negative Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden könnten sowie eine volle Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin. Vor dem Hintergrund sich ändernder Sicherheitsbedingungen müsse zudem eine mögliche neue Genehmigung befristet erteilt werden. Ebenso sei es notwendig, durch Auflagen in der Genehmigung sicherzustellen, dass das Forschungsprogramm sich entsprechend dem gesellschaftlichen Konsens nicht mit dem Wiedereinstieg in die Atomkraftnutzung befasse.

Kontakt:

Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer, 0721 358582, bund.mittlerer-oberrhein@bund.net


9. September 2011

Mediationsverfahren zu den Ausbauplänen des Instituts für Transurane (ITU) – BUND ruft Bürger zur Teilnahme auf: erste Sitzung am Montag, 12. September 2011, 17.00 Uhr

Kategorie: Atom

Eggenstein-Leopoldshafen/Linkenheim-Hochstetten/Karlsruhe. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Regionalverband Mittlerer Oberrhein ruft die Bürgerinnen und Bürger in der Region zur Teilnahme am Mediationsverfahren zu den Ausbauplänen des Instituts für Transurane (ITU) auf. Die erste Sitzung findet am Montag, den 12. September 2011, ab 17 Uhr in der Rheinhalle in Leopoldshafen statt. Betroffen ist laut Notfallschutzplan des ITU in der so genannten „Mittelzone“ die Wohn- und Arbeitsbevölkerung im Bereich zwischen Karlsruhe und Dettenheim sowie Leimersheim und Bruchsal.

Nach der Veröffentlichung des hoch gefährlichen, radioaktiven Inventars des ITU durch den BUND sowie die Bürgerinitiative Müll und Umwelt Karlsruhe – genehmigt ist die Lagerung von unter anderem 180 Kilogramm Plutonium sowie einer Tonne Uran – und der Ablehnung des Baugesuchs für ein neues Laborgebäude durch die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten stellt nun das vom baden-württembergischen Umweltministerium einberufene Mediationsverfahren eine Premiere dar. Teilnehmen werden Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden Eggenstein-Leopoldshafen und Linkenheim-Hochstetten, des ITU sowie für den BUND als nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannten Verband der Regionalvorsitzende Armin Gabler sowie der atompolitische Sprecher Harry Block. Weiterhin werden Vertreter des Umweltministeriums sowie des Landratsamts an der Mediation beteiligt sein. Während der Mediation, die an mehreren Terminen voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres laufen wird, besteht ein so genanntes Moratorium, das heißt, es werden keine Genehmigungen für das Baugesuch bzw. den atomrechtlichen Antrag erteilt.

Zur Mediation erklärt Armin Gabler, Regionalvorsitzender des BUND: „Wir sehen die Mediation als Chance, endlich mehr Transparenz im Zusammenhang mit der Atomforschung in der Region Karlsruhe zu erreichen. Wir begrüßen es, dass mündigen Bürgerinnen und Bürgern ein Raum geboten wird, sehr genau hinzuhören, was die Atomforscher zu ihren Programmen und den dazu benötigten Gefahrstoffen sagen werden.“

Medieninformation, 11.03.2011

Antrag auf Erweiterung des Instituts für Transurane: 180 kg Plutonium genehmigt, zusätzlich 300 kg angereichertes Uran beantragt

BUND und BI fordern die öffentliche Auslegung und Erörterung aller Unterlagen

Karlsruhe/Linkenheim-Hochstetten/Eggenstein-Leopoldhafen. Nach Ablehnung des Bauantrags des Instituts für Transurane (ITU) durch den Gemeinderat von Linkenheim-Hochstetten im Februar liegen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Regionalverband Mittlerer Oberrhein und der BI Müll und Umwelt Karlsruhe e.V. inzwischen Unterlagen vor, die die Brisanz des Antrags nachweisen.
Die Unterlagen beweisen, dass das ITU nach der bestehenden Genehmigung vom 23.10.1997 u.a. mit 180 kg Plutonium und 50 kg Uran 235 mit einer Anreicherung von bis zu 93 % experimentieren darf. Im so genannten „Flügel M“, des ITU, der neu gebaut werden soll, ist der Umgang mit zusätzlichen radioaktiven Stoffen geplant. Dazu gehören - zusätzlich zur Altgenehmigung - nun noch 80kg hoch angereichertes und 300 kg schwach angereichertes Uran wie auch 450 kg Thorium 232. All diese (und auch die andern angeführten Stoffe) sind sowohl giftig als auch radiologisch gefährlich. Ihr Umgang bedarf deshalb einer zusätzlichen Genehmigung. Alle bisherigen Genehmigungen sind ohne jegliche öffentliche Beteiligung erteilt worden. Dies muss nun beim Neubau anders laufen, vor allem deshalb - wie aus den Baugesuchunterlagen ersichtlich ist - weil der Flügel M ein Laborneubau mit Spaltstofflager werden wird, also ein hochbrisanter Neubau, an den höchste Sicherheitsanforderungen zu stellen sind[1][1]. „Es ist skandalös, dass bei diesem hoch brisanten Neubau der Schutz vor einem Flugzeugabsturz nicht als so genannter „Auslegungsstörfall“ berücksichtigt werden soll“, so Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer des BUND.

BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein und die BI Müll und Umwelt zeigen anhand der vorliegenden Unterlagen auf, dass bisher die Aktivitäten des ITU verschleiert wurden. Während sich das ITU in der Öffentlichkeit als Atomdetektiv darstellen lässt, gehört tatsächlich das Experimentieren mit großen Mengen an Kernbrennstoffen zu seinen wesentlichen Aktivitäten. „Hier geht es darum, die Grundlage für den Bau von neuen Atomkraftwerken zu legen“, erläutert Harry Block Emissionssprecher des BUND in Karlsruhe. Die Detektive spüren also den Gefahren nach, die sie selbst generieren. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht zu erfahren, wie sich im Alt- und Neubau die sicherheits-technische Auslegung der heißen Zellen darstellt, die Störfallanalyse aussieht und die Auslegungsstörfälle gehandhabt werden. Dies ist nicht nur für die Bewohner von Linkenheim wichtig, sondern für die gesamte Region, die im Falle eines schweren Störfalls radioaktiv verseucht würde.

Offen gelegt werden muss, wie der Kontrollbereich im gesamten Flügel M aussieht:

-          Welche Abschirmungen sind vorgesehen?

-          Wie erfolgt die Sicherheitskontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

-          Wie ist die geplante Objektsicherungszentrale ohne Betreten des Kontrollbereichs geregelt?

-          Wie erfolgen die radioaktiven Materialtransporte?

-          Wie viele Strahlenschutzbeauftragte gibt es?

-          Wer ist/stellt das Überwachungsgremium?

-          Da der Kontrollbereich des ITU über die Flügel A, B, E sowie F und G verlassen werden kann, wie wird da eine exakte Kontaminationszuweisung möglich?

-          Wie sieht die Kritikalitätsalarmanlage aus?

-          Wie wird die Abluft und Fortluft überwacht?

-          Wer betreibt die Umgebungsüberwachung und wie?

-          - Wer führt die Dekontamination im Falle einer   Überschreitung der Werte durch?

-          Wie wird eine Kontamination der Umwelt und der Mitarbeiter verhindert?

-          Wie spiegeln sich die nun bekannt gewordenen Aktivitäten des ITU in bestehenden Katastrophenschutzplänen wider?

Dies kann nur durch eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen für den Neubau inklusive aller bestehenden Genehmigungen in Verbindung mit einer öffentlichen Erörterung geschehen. „Die Gefahren, die vom ITU ausgehen müssen als Ganzes betrachtet und bewertet werden. Die schon jetzt genehmigten 180 kg Plutonium dürfen nicht unter den Tisch gekehrt werden“, so Horst Babenhauserheide, Sprecher der BI Müll und Umwelt Karlsruhe.

BUND und BI weisen auf ihre Beteiligung am öffentlichen Erörterungstermin für die Verglasungsanlage der WAK hin, mit der sie dazu beitrugen, dass die Anlage in wesentlichen Punkten sicherer gebaut und betrieben wurde. Dies belegt, wie sinnvoll, wie wichtig die Öffentlichkeitsherstellung bzw. -beteiligung ist.

BUND und BI fordern ferner die Erstellung – sofern noch nicht geschehen – und die Auslegung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die neben dem Luft- und Bodenpfad vor allem auch den Wasserpfad darstellt und Abwehrmaßnahmen gegen mögliche Verunreinigungen erläutert. Denn der Neubau liegt im Bereich des Zuflusses der Wasservorkommen der Gemeinde Linkenheim. Die Grundwasserfließrichtung geht genau zu den Brunnen des Wasserwerks Linkenheim. Bisher sind schon mehrfach Verschmutzungen mit Pestiziden im Brunnenwasser festgestellt worden, bei denen davon auszugehen ist, dass sie vom Forschungszentrum verursacht wurden.

BUND und BI verweisen darauf, dass ihre Forderung nach Öffentlichkeitsbeteiligung, von der Landesregierung unterstützt werden müsste.

Denn Ministerpräsident Stefan Mappus und Innenminister Heribert Rech betonten am 1. März 2011, in Stuttgart: „Die Landesregierung bringt im Bundesrat eine Entschließung mit dem Ziel ein, die Öffentlichkeit bei Großprojekten schon im Vorfeld stärker zu beteiligen und auch im Verfahren selbst vollständige Transparenz zu garantieren. Mit der Initiative setzen wir in die Tat um, was wir unter anderen im Sieben-Punkte-Programm der Landesregierung für die Zeit nach der Faktenschlichtung unter Leitung von Dr. Heiner Geißler bereits vorgesehen haben.“

Obwohl dieses Bauprojekt in seinen räumlichen Dimensionen möglicherweise kein Großprojekt im Sinne von Herrn Mappus und Herrn Rech ist, hat es jedoch für die Bevölkerung durch die möglichen Auswirkungen eine enorme Bedeutung. Darüber sollte sie informiert und deshalb einbezogen sein.

 

Die Pressemitteilung enthält 7059 Zeichen (mit Leerzeichen).

 

Ansprechpartner:

  • Harry Block, +49 721 68065077
  • Horst Babenhauserheide, +49 721 842160
  • Hartmut Weinrebe, +49 721 358582

Hintergrundinformation. Genehmigungssituation des ITU

Derzeit besteht der Forschungskomplex auf dem KIT Campus Nord aus den vier Laborflügeln A, B, F und G sowie mehreren Flügeln für die Verwaltung und technische Einrichtungen.

In den vorhandenen Laborflügeln des Instituts wird bereits mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen zu Forschungszwecken umgegangen. Diese Verwendung von radioaktiven Stoffen erfolgt insbesondere auf Grundlage folgender atomrechtlicher und strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen:

• Genehmigung gem. § 9 AtG vom 28.07.1965 zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen und zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in den Laborflügeln A, F und G, zuletzt geändert durch die Änderungsgenehmigung vom 19.09.1984.

• Genehmigung gem. § 9 AtG vom 03.10.1966 zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen in Laborflügel B, zuletzt geändert durch Nachtrag 1 vom 24.01.1978.

• Genehmigung gem. § 3 StrISchV vom 23.10.1997 zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in den Laborflügeln A, F, G und B, AZ.

 

 

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Hartmut Weinrebe

Regionalgeschäftsführer

 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

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[1][1] „Die bereits erteilte Genehmigung gem. § 9 AtG vom 28.07.1965 in der Fassung vom 19.09.1984, AZ 97-3416.19.1 zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen in den Laborflügeln A, F und G soll dahingehend geändert werden, dass nunmehr auch in dem neu zu errichtenden Laborflügel M die Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen stattfinden darf. Insofern ist Verfahrensgegenstand ein Antrag auf Änderung der Genehmigung nach § 9 AtG vom 28.07.1965 in der Fassung vom 09.09.1984, A2 97-3416.19.1.

Der entsprechende genehmigungsrechtliche Änderungsantrag ist mit Datum vom 23.09.2010 bei der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg, gestellt worden.

Die beantragte Änderungsgenehmigung nach § 9 A1G soll sich gem. § 7Abs 2 StrlSchV auch auf den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen im geplanten Laborflügel M erstrecken.“

 



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