Ortsverband Karlsruhe

Kommen hier Natur und fruchtbarer Ackerboden unter die Räder?

Fotowettbewerb auf der Trasse der geplanten Querspange von der „2. Rheinbrücke“ zur B 36 nördlich von Knielingen

Trotz allem, was dagegen spricht …

Die Straßenbauverwaltung plant eine 4-streifige Bundesstraße zwischen der geplanten zweiten Rheinbrücke und der B 36 bei Karlsruhe-Neureut. Die neue Straße wird die Landschaft bei Knielingen mit ihren Äckern und Wiesen und der „Waid“ durchschneiden. Dort wo jetzt noch Erholung möglich ist, wo geschützte Arten wie Waldkauz, Graues Langohr und Knoblauchkröte ihren Lebensraum haben, sind Beton, Asphalt und Lärm zu erwarten. Trotz allem, was dagegen spricht, wird weiter geplant.

Bild von Benjamin Balazs auf Pixabay

Wir möchten die Schönheit der Landschaft zeigen.

Wer ist gefragt?
Foto-Enthusiast*innen, Naturliebhaber*innen, Spaziergänger*innen, Menschen mit einem Blick für das Besondere.

Teilen Sie Ihren Blick!
Halten Sie auf Fotos die Schönheit und Einzigartigkeit der Natur in all ihrer Vielfalt fest! Schicken Sie uns Ihre drei besten Fotos, auf denen das Schöne, Besondere oder Beachtenswerte in Natur und Landschaft des Gebietes (siehe Karte) zu sehen ist! Zeigen Sie, was verloren geht, wenn die Querspange gebaut werden sollte.
Einsendungen bitte bis zum 31.8.2023 an den BUND Mittlerer Oberrhein (bund.mittlerer-oberrhein(at)bund.net).
Preise von 250 € (1. Preis), 150 € (2. Preis) und 100 € (3. Preis) werden im Oktober 2023 durch eine Jury vergeben.

Was uns außerdem interessiert
Wann und wo ist das Foto entstanden? Beschreiben Sie gerne in wenigen Sätzen, was Sie mit dem Motiv verbinden. Ausdrücklich erlaubt sind Bilder aus jeder Jahreszeit. Besonders gewünscht sind Fotos, die den Aufnahmeort erkennen lassen.

Trassenverlauf Querspange zur B36

Die Karte zeigt den Raum, der von der Planung betroffen sein wird: blau die Trasse der „2. Rheinbrücke“, hell- und dunkelbraun die verbliebenen zwei Varianten für die Querspange zur B  36. Das Foto sollte im grünen gestrichelt umrandeten Raum entstanden sein. Kartengrundlage: © OpenStreetMap contributors, Grafik BUND Mittlerer Oberrhein.

Wir bitten um achtsames Verhalten beim Fotografieren in der Natur und weisen darauf hin, dass dabei keine Pflanzen oder Tiere gestört/zerstört werden dürfen. Ebenso sind Zugangsbeschränkungen im Gebiet, z. B. Waid, unbedingt zu beachten.

So können Sie teilnehmen:

  • Jede/r Teilnehmer*in kann bis zu 3 Fotos in digitaler Form als JPEG-Format, maximal 5 MB groß, einreichen.
  • Die Aufnahme ist im Bereich der geplanten Straße „B 36 / B 293 Querspange 2. Rheinbrücke“ zwischen Rhein und B 36 entstanden – siehe Karte.
  • Der Aufnahmezeitpunkt liegt höchstens drei Jahre zurück.
  • Die Fotos müssen per E-Mail an bund.mittlerer-oberrhein(at)bund.net geschickt und mit folgenden Angaben versehen werden: Vorname und Name, Wohnort, Bildtitel, Entstehungsort und Datum der Aufnahme, kurze Bildbeschreibung

Teilnahmebestimmungen

Die Teilnahme am BUND-Fotowettbewerb "Natur auf der geplanten Trasse von 2. Rheinbrücke und Querspange zur B 36" und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

1. Veranstalter, Teilnahme

(1) Der Fotowettbewerb wird vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BUND) durchgeführt.

(2) Ein/e Teilnehmer*in nimmt am Fotowettbewerb teil, indem sie/er seine Bilder (bis zu drei) als digitale Bilddatei mit dem Versand an die Wettbewerbs-E-Mail-Adresse einreicht. Mit dem Versand des Bildes/der Bilder an die Wettbewerbs-E-Mail erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit den Teilnahmebedingungen und den Datenschutzbedingungen (siehe Punkt 8 der Teilnahmebedingungen) einverstanden.

(3) Die Teilnahme hat innerhalb der im Fotowettbewerb genannten Frist bis zum 31.8.2023 zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang beim BUND.

2. Teilnehmer*innen

(1) Teilnehmen können sowohl Amateurfotograf*innen als auch professionelle Fotograf*innen. Von dem Wettbewerb ausgeschlossen sind Fotograf*innen, die der Jury des -Fotowettbewerbs angehören.

(2) Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß Punkt 6 erfolgen.

3. Weitere Teilnahme-Voraussetzungen, Ablauf und Inhalte

(1) Jede/r Teilnehmer*in darf bis zu drei Bilder einreichen. Das Bild muss als Anhang in einer E-Mail in digitalem JPEG-Format eingereicht werden.

(2) Das eingereichte Bild/die Bilder müssen für die Einreichung an bund.mittlerer-oberrhein(at)bund.net geschickt werden und dabei mit folgenden Angaben versehen werden:

  • Vorname und Name
  • Wohnort mit Postleitzahl
  • Bildtitel
  • Entstehungsort (kurze Beschreibung oder Koordinaten)
  • Aufnahmezeitpunkt
  • Kurze Bildbeschreibung: Was zeigt das Bild?

(3) Ein eingereichtes Bild muss mindestens 999 Pixel x 999 Pixel groß sein, Die Dateigröße darf 5 Megabyte nicht überschreiten.

(4) Die Teilnahme ist ausschließlich über den Versand an die E-Mail-Adresse bund.mittlerer-oberrhein(at)bund.net unter Angabe der unter 3.2 genannten Angaben möglich. Anderweitig eingesandte Beiträge sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt. Analog fotografierte Bilder können als Scan geschickt werden.

(5) Nach Einsendung des Bildes/der Bilder erhält jede/r Teilnehmer*in eine Antwort, in der insbesondere nochmal darauf hingewiesen wird, dass er/sie die Teilnahmebedingung und die Datenschutzbestimmung dieses Fotowettbewerbs akzeptiert, insofern er/sie nicht durch Widerruf an die E-Mail bund.mittlerer-oberrhein(at)bund.net das Gegenteil erklärt.

(6) Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses Fotowettbewerbs und der Speicherung der Informationen zur Urheberschaft der Bilder einverstanden.

(7) Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Das Einreichen entsprechender Bilder zieht den Ausschluss vom Fotowettbewerb gemäß Punkt 6 dieser Teilnahmebedingungen nach sich.

(8) Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BUND) behält sich vor, hochgeladene Bilder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

4. Gewinne

(1) Preise von 250 € (1. Preis), 150 € (2. Preis) und 100 € (3. Preis) werden im Oktober 2023 durch eine Jury vergeben.

(2) Aus allen Einreichungen trifft eine durch den BUND benannte Jury durch Mehrheitsentscheid eine Entscheidung über die Preisvergabe.

(3) Die Gewinner*innen werden vom BUND per E-Mail benachrichtigt und können auf namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der/die Gewinner*in ausdrücklich einverstanden.

(4) Teilt ein/eine Gewinner*in nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Absenden der Gewinn-Benachrichtigung eine gültige Post-Zustelladresse sowie eine gültige Kontoverbindung von sich mit oder wird ein versandter Gewinn von der Post oder Bank zurückgesandt oder abgewiesen, z.B. wegen falscher/unvollständiger Angaben, verfällt der Gewinnanspruch.

5. Nutzungsrechte, Haftungs-Freistellung durch den Teilnehmer

(1) Alle Teilnehmer*innen räumen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BUND) an den eingereichten Bildern vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild für den Abdruck zu optimieren und im Rahmen einer Ausstellung zu zeigen. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. Print, Online, filmisch und Social Media Portale wie z.B. Facebook.

(2) Ein so verwendetes Bild wird vom BUND mit dem entsprechenden copyright wie folgt versehen: "© Vorname Nachname".

(3) Der/die Teilnehmer*in sichert zu, dass er/sie über die vorstehenden Rechte verfügen kann und dass das eingereichte Bild allein von ihm/ihr persönlich stammt, er/sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei darin abgebildeten Personen, Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen hat der/die Teilnehmer*in die erforderlichen Zustimmungen von den Betroffenen eingeholt. Der/die Teilnehmer*in wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer*in den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

6. Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs und Ausschluss vom Wettbewerb

(1) Der BUND behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der BUND insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Website, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, bspw. durch Einschaltung von Strohleuten.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

7. Haftung

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BUND) übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern.

8. Datenschutz

(1) Um am Fotowettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, bei Einreichung Daten zu übermitteln und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht allen Teilnehmer*innen jederzeit frei, per Widerruf unter bund.mittlerer-oberrhein(at)bund.net von der Teilnahme zurückzutreten. Die Datenschutzhinweise finden Sie hier.

(2) Die von den Einsendern eingereichten Bilder können zum Zwecke einer Veröffentlichung weitergegeben werden. Der/die Teilnehmer*in erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden. Das Bild wird dabei mit einem Urheberhinweis entsprechend 5.2 versehen: "© Vorname Nachname".

(3) Die von den Teilnehmer*innen eingegebenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs sowie der Speicherung der Informationen über die Urheberschaft der Bilder gespeichert und nach Zweckerreichung wieder gelöscht.

9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.