Ortsverband Karlsruhe

Stellungnahmen

Als rechtlich anerkannter Naturschutzverband ist der BUND bei bestimmten Verwaltungsakten anhörungsberechtigt, z. B. bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, Bauleitplänen und Planfeststellungsverfahren. Nach einer Ortsbesichtigung äußern wir uns in einer Stellungnahme zu den Auswirkungen auf geschützte Arten, die Natur und Landschaft, Schutzgüter wie saubere Luft und Wasser, mögliche klimatische Auswirkungen, usw. Wir bringen uns mit Verbesserungsvorschlägen ein, fordern gegebenenfalls grundsätzliche Alternativen oder zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff.