Ortsverband Karlsruhe

Stellungnahme zum barrierefreien Umbau und Verlängerung der Turmbergbahn

Scoping-Verfahren nach § 13 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG)

Gegen die Planung der Turmbergbahn selbst bestehen keine Einwände. Allerdings werden Risiken in Bezug auf erhebliche negative Umweltauswirkungen in Bezug auf die Besucherbelastung im oberen Turmbergbereich gesehen. Hieraus ergeben sich die nachfolgenden Hinweise zum Scoping:

Die Einschätzung, dass die Erstellung eines UVP-Berichts für das vorliegende Projekt angebracht ist, wird geteilt. Darin sollte insbesondere auf die Ermittlung der vermutlich erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund der erhöhten Anzahl von Fahrgästen (bis zu 263.000 anstelle 120.000) eingegangen werden. Zu fordern ist eine detaillierte Bewertung insbesondere in Bezug auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Landschaft durch die stark erhöhte Besucheranzahl. Da die Turmbergbahn nur als Zubringer fungiert, sollte das Untersuchungsgebiet auf den von Besucher:innen zugänglichen Bereich des Turmbergs erweitert werden, d. h. eine alleinige Betrachtung des unmittelbaren Bereichs um die Turmbergbahn halten wir für nicht ausreichend.

Als mögliche Maßnahme zur Reduktion der nachteiligen Umweltauswirkungen möchten wir die Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs (Autos, Motorräder) anregen. Es gibt bereits derzeit erhebliche Konflikte bei der Anfahrt und beim Parken im Turmbergbereich - insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende. Dieses Besuchsaufkommen mit MIV führt unserer Einschätzung nach zu einer erheblichen negativen Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets sowie der Tier- und Pflanzenwelt. Da mit der zukünftigen Turmbergbahn größere Zugangskapazitäten bereitstehen, kann die Zufahrt mit MIV im Gegenzug eingeschränkt bzw. reglementiert werden. Damit würde sich 1. der Erholungswert dieses Gebiets steigern lassen (auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Besucher) und 2. negative Auswirkungen auf die Schutzgüter direkt vor Ort kompensieren lassen.

Ohne eine Reduktion beim MIV halten wir die Kapazitätserweiterung der Turmbergbahn für schädlich für den gesamten oberen Turmbergbereich.

Dezember 2021