Ortsverband Karlsruhe

Entsorgungszentrum Schleith

Die Firma Schleith GmbH Baugesellschaft beantragt die Genehmigung für eine Neuanlage zur Errichtung und zum Betrieb einer Umschlag-, Lager- und Behandlungsanlage für Abfälle und von Gütern, die im trockenen Zustand stauben können. Der Umschlag soll dabei 57.500 t/a, max. 4.800 t/d betragen.
Wieder ist im Vorfeld die Lagerung und den Umschlag nicht gefährlicher Abfälle bis zum Zuordnungswert Z1.1 nach VwV Boden BW im Jahre 2018 (geändert 2019) Bestandsanlage genehmigt worden.
Die Genehmigungen kennen wir nicht.

Aus wirtschaftlichen Gründen wird nun der Umschlag schwach belasteter Baurestmassen um den Umschlag, die Lagerung und die mechanische Behandlung auch auf gefährliche mineralische Abfälle erweitert.
Vorwiegend Boden, Bauschutt und vergleichbare Abfälle der Bauindustrie sollen angenommen werden.
Die beantragte Anlage schließt die bereits genehmigten Anlagen ein und vervierfacht die genehmigte Abfallmenge 100.000 t/a bzw. 2.500 t/d (Eingang/Umschlag Schiff/Bahn) und die bisher genehmigten 107 LKW-Bewegungen pro Tag auf theoretisch über 300.

Es ist beantragt:

  • Ergänzung um Anlagen nach Anhang 1 4. BImSchV
  • Erweiterung der Gesamtfläche auf ca. 25.000 m²
  • Errichtung eines Freilagers, einer Doppelhalle zur Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle sowie einer Eigenverbrauchstankstelle mit Gerätewaschplatz, einem Bürokomplex und einer Werkstatt
  • Erweiterung des Abfallartenkatalogs um weitere nicht gefährliche und gefährliche Abfälle
  • Erhöhung der Gesamtkapazität für Abfälle und Baustoffe auf insgesamt 407.233 t/a bzw. max. 6.000 t/d, davon ca. 75.458 t/a gefährliche Abfälle
  • mechanische Behandlung von Abfällen mit einer Kapazität von ca. 282.500 t/a (davon 57.500 t/a gefährliche Abfälle) bzw. 4.800 t/d, z.T. mehrstufige Behandlung
  • Umschlag und Lagerung von Gütern, die im trockenen Zustand stauben können (Baustoffe, v.a. Sand, Kies, Steine u.a. Mineralien) mit einer Umschlagkapazität von 400.000 t/a bzw. max. 6.000 t/d, alternativ zu Abfällen
  • Erhöhung der technischen Lagerkapazität für Abfälle und Baustoffe auf insgesamt ca. 74.400 t

Umweltverträglichkeitsprüfung + Öffentlichkeitsbeteiligung

Schon die vorgestellte Übersicht zeigt, dass die Behörde zwar nicht nach der UVP-Richtlinie einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hätte verlangen müssen, diese dennoch anordnen kann und immer noch sollte. Es ist nicht einmal, was neuerdings häufig gemacht wird, eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung unternommen worden.
Mit dem im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) eingeführten § 25 Abs. 3 VwVfG wurde auch eine Regelung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und auch in das des Landes BW verankert. Die Regelung bezieht sich auf Großvorhaben. Und um dies handelt es sich hier. Es ist ein umweltrelevantes, weil es auf die natürliche Umwelt nicht unerhebliche Auswirkungen haben kann. Die Umsetzung des Vorhabens führt zu bedeutenden Eingriffen in Schutzgüter (auch Klima) und wirkt sich über einen engen räumlichen Bezug hinaus aus.
Es ist ein Projekt, das durch Flächeninanspruchnahme, schädliche Emissionen, Lärmbelastung u.a. nicht nur unwesentlich Auswirkung auf die Belange einer größeren Anzahl von Dritten hat. Bei den geplanten LKW-Fahrten und den Emissionen ist davon auszugehen, dass dies der Fall sein wird. Es müsste also eine Vorabvorstellung des Vorhabens in den vom LKW-Verkehr + Emissionen besonders betroffenen Stadtteilen erfolgen.
Es ist bedauerlich, dass der Vorhabenträger die für planfestzustellende Anlagen nach UVwG und VwV Öffentlichkeitsbeteiligung des Landes vorgesehene Information der Öffentlichkeit vor Antragstellung nicht durchgeführt hat.
Die 6 großen Umweltverbände haben aktuell zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten erklärt:
„Um den langwierigen und teuren Klageweg zu vermeiden, fordern die Verbände eine frühzeitige und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung von Umweltvereinigungen sowie Bürgerinnen und Bürgern. Vor allem dadurch würden Planungen beschleunigt und Kosten für alle Beteiligten reduziert. Auch Umweltverbänden ist nicht an Verfahren gelegen, die länger dauern, als die gute Planung und Einbeziehung der Öffentlichkeit benötigt.“

Wir bitten zu prüfen, ob das im Falle Schleith bisher durchgeführte Verfahren voll umfänglich der Gesetzeslage entspricht.

Größe der Anlage

Wir halten die Dimensionen der Anlage für die Region Karlsruhe als zu groß: In der Fachliteratur Anette Müller „Baustoffrecycling Entstehung - Aufbereitung – Verwertung“  ist zu lesen:

Aus diesen Ausführungen folgt:

  1. Die Anlieferungen müssen aus dem direkten Umkreis von Karlsruhe stammen (20 km Umkreis)
  2. Für die Kapazität fordern wir ein Beschränkung auf 200.000 Tonnen pro Jahr:
    • ungefährlich: 170.000 t
    • Gefährlich: 30.000 t

Gesamtschau

Das Industriegebiet Karlsruhe ist hoch belastet nicht nur an Staubemissionen.
Die Regionalplanung hat in diesem Gebiet weitgehend versagt, weil rund 20 Müllentsorgungs-betriebe dort angesiedelt sind. Viele darunter, die mineralische Stoffe annehmen und verwerten.

Umschlag-, Lager- und Behandlungsanlagen (ca. 20) im Rheinhafen für Sand, Kies, Erden, Asphalt, Erdaushub, Abfall, darunter:

  • MinERALiX GmbH
  • Schrott-Wetzel, Schrottaufbereitung- und verwertung
  • WAIBEL Beton; Anlagen zum Recyceln von Altbaustoffen, Erdaushub, Baustellenabfällen und Sperrmüll
  • Zens.Recycling
  • JOOS Umwelttechnik GmbH; Tief- und Straßenbau
  • SWA Südwest Asphalt GmbH & Co.KG
  • Loacker Rheinhafen Recycling GmbH – Karlsruhe
  • ALBA Nordbaden GmbH: Entsorgung (3 Werke)    
  • Derichebourg
  • CRONIMET

Eingangskontrolle

Bei der Anlieferung aller Abfälle fordern wir eine chemische/physikalische Identifikationsanalyse und zur nachträglichen Überprüfung eine Rückstellprobe. Mitarbeiter haben optisch und geruchlich den Abfall in Augenschein zu nehmen.
Da im Umkreis von Karlsruhe sich mehrere kerntechnische Einrichtungen im Abriss befinden ist eine radioaktive Dedektierung bei der Annahme notwendig. Es ist sehr wohl möglich, dass sich radioaktive Gegenstände wie Rohre und Armaturen mit Cäsium-137 oder Kobalt 60 im Betonabrissmaterial befinden.
Dies alles, bevor die Zuordnung zum Lagerbereich bzw. Behandlungsverfahren erfolgt.

Die Logistik der Annahme der Fahrzeuge muss sicherstellen, dass der ungenügende Aufstellungsraum für LKWs nicht zum Rückstau auf der Hochbahnstraße führt.

Behandlung

Gefährliche Abfälle werden ausschließlich in einer neu errichteten Lagerhalle aufbereitet, die mit einer Abluftreinigungsanlage ausgestattet ist.
Per Lkw werden 10.000 t/a gefährlicher Bauschutt, 40.000 t/a gefährliche Böden sowie 7.500 t/a teerhaltiger Asphalt angeliefert.
Es werden feste Abfälle angenommen. Ausnahme sind Schlämme, z.B. aus Süßwasserbohrungen, die in flüssigkeitsdichten Containern angenommen und entwässert werden.

Lagerung und Behandlung finden innerhalb von Stellwandboxen statt. Im Freien werden ausschließlich schwach belastete Abfälle gelagert und behandelt, die die Grenzwerte der TA Luft für besondere Schadstoffe einhalten. Höher belastete Abfälle lagern auf einer Fläche von ca. 4.200 m² unter Dach (Abb. K3, K4). Als gefährlich eingestufte Abfälle werden ausschließlich in einem Hallenlager behandelt, das mit einer Abluftbehandlungsanlage (Staub- und Aktivkohlefilter) ausgestattet ist. Die Abfälle werden erdfeucht angenommen und im Bedarfsfall nachbefeuchtet. Lässt sich die Staubentwicklung auf diese Weise nicht ausreichend unterdrücken, ist der Einsatz von Wassernebelkanonen vorgesehen. Der Wassernebel beschwert den Staub und lässt ihn schnell absinken.

Emissionen

Natürlich ist die großräumige Hintergrundbelastung im Hafengebiet der Stadt Karlsruhe zu berücksichtigen. Die Untersuchung stammt aus Messungen der LUBW in den Jahren 2006 und 2007. Da gab es das neue Kohlekraftwerk RDK 8 nicht. Es wurden Messungen der PM 10-Konzentration im Hafengebiet der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Der Gutachter stellt fest: „Die PM 10 -Messwerte waren allerdings erheblich von den Emissionen eines nahegelegen Betriebs beeinflusst. Aus diesem Grund wurde mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe vereinbart, die PM 10-Vorbelastung anhand von Messwerten der LUBW-Station „Kehl-Hafen“ abzuschätzen. Die Station Kehl ist typisch für industriell beeinflusste Hafenbereiche, was auch die Karten der LUBW zur PM 10 Immissionsbelastung zeigen“. Eine Farce. Die hunderten von Tonnen Stäube aus RDK sind PM2,5 und kleiner. Und die Lage im Karlsruher Rheinhafen ist keiner Weise vergleichbar mit der Emissionssituation im Kehler Hafen.

„Für das Bezugsjahr 2020 werden von der LUBW für Kehl etwas höhere PM 10 Jahresmittelwerte angegeben als für Karlsruhe, so dass die Verwendung der Messdaten von Kehl konservativ ist.“
Was soll ein Vergleich mit Kehl für den Standort Hafen Karlsruhe bringen.

Nochmals die Großemittenten im Karlsruher Rheinhafen (RDK 7 und RDK 8) geben so gut wie keine PM10-Stäube ab. Dafür aber über 99% PM 2,5 Stäube.

Emissionen RDK 7+8 (2017, thru-Dateien):

Der gesundheitsschädliche Feinstaub muss auch bei dieser Anlage minimiert werden. Denn die europäischen Grenzwerte sind doppelt so hoch wie die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Würden die WHO-Empfehlungen gelten, würden bei besonders feinen Partikeln (PM10 und PM 2,5) die Jahresmittelwerte im Hafen Karlsruhe an allen Messstationen überschritten, obwohl die besonders kleinen, besonders schädlichen Partikel bisher gar nicht erfasst werden.

Staub

Das Ingenieurbüro iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, Freiburg, stellt in seinem Gutachten zu Staub und Staubinhaltsstoffen fest:
„Die Ausbreitungsrechnungen zeigen, dass die Staubimmissionen die Irrelevanzschwelle an mehreren Immissionsorten überschreiten. Somit ist die Gesamtbelastung zu ermitteln, die sich durch Addition der Vorbelastung und der Zusatzbelastung ergibt.“ Ebenso: „Für die Staubinhaltsstoffe werden ebenfalls die Irrelevanzschwellen mehrerer Komponenten überschritten.“
Und dann wird gerechnet. Wir verlangen Messungen und keine Berechnungen in Hafen Karlsruhe.
„Die berechnete maximale Zusatzbelastung an PM10 im Untersuchungsgebiet beträgt 1.3 µg/m³ (Abb. 2). Die Irrelevanzschwelle der TA Luft (2002) von 1.2 ist somit überschritten.“
Im Anschluss fährt der Gutachter fort:
„Unter der konservativen Annahme, dass der gesamte Staub als PM2.5 freigesetzt wird, wäre die Zusatzbelastung an PM2.5 der Zusatzbelastung an PM10 gleichzusetzen. In diesem Fall ergäbe sich eine maximale Gesamtbelastung von 14.3 µg/m³, der Grenzwert der 39. BImSchV für PM2.5 ist somit ebenfalls deutlich unterschritten.“,
schreibt der Gutachter und übersieht dabei die gesundheitlichen Risiken von Feinstäuben, die es nach dem Minimierungsgebot der TA-Luft mit den fortschrittlichsten Stand der Technik zu minimieren gilt.
Es gibt viele Zusammenhänge zwischen Staubkonzentration und gesundheitlichen Veränderungen, wie zahlreiche Untersuchungen beweisen.
Insgesamt dürften zwar die einzelnen Studien mit unterschiedlichen Schwächen und Unsicherheiten behaftet sein, die Gesamtheit aller Studien zeigt aber bemerkenswert  konstant einen Zusammenhang zwischen Partikelbelastung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die US-amerikanische Umweltbehörde EPA hält es in einer neuen Bewertung für unwahrscheinlich, dass eine bisher noch unbekannte Einflussgroße für die Effekte verantwortlich ist.

In diesen Studien konnten folgende Effekte mit einer erhöhten Partikelkonzentration in Verbindung gebracht werden:

  • vermehrte Zahl von Todesfällen, in erster Linie durch Erkrankungen der Atemwege und durch Herz-Kreislauferkrankungen,
  • vermehrte Zahl von Krankenhauseinweisungen und Aufsuchen von Notfallambulanzen aufgrund von chronischen Atemwegserkrankungen,
  • gehäuftes Auftreten von Atemwegssymptomen,
  • häufigeres Fehlen in der Schule bei Schulkindern,
  • Verschlechterungen mehrerer Lungenfunktionsparameter

Ein höheres Risiko als für die Durchschnittsbevölkerung, gesundheitliche Schäden zu erleiden, zeigte sich in mehreren Untersuchungen für folgende Personengruppen: ältere  Menschen (über 65 Jahre), Personen mit bestehenden Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems oder chronischen obstruktiven Erkrankungen der Atemwege (Emphysem, chronische Bronchitis, Lungenentzündung) sowie Kinder. Befunde einer neueren Untersuchung weisen außerdem sogar auf eine möglicherweise sogar erhöhte Säuglingssterblichkeit hin.

Fazit der LfU

„Eine Vielzahl von epidemiologischen Studien zeigt übereinstimmend eine Beziehung zwischen einem Anstieg der Partikelkonzentration in der Außenluft und einem vermehrten Auftreten von Schädigungen der menschlichen Gesundheit. - Diese Zusammenhänge werden bei Partikel-konzentrationen beobachtet, wie sie in industrialisierten Ländern üblicherweise vorkommen.                            Die bisher vorliegenden Daten lassen es nicht zu, Schwellenkonzentrationen abzuleiten, bei deren Unterschreitung nicht mehr mit nachteiligen Auswirkungen gerechnet werden muss.“

Dies führte im Erörterungstermin zur Genehmigung des Kohlekraftwerkes RDK8 Karlsruhe zur Erklärung der Leiterin des Gesundheitsamtes Karlsruhe Dr. Schmid-Adelmann (Wortprotokoll S. 33):
„In unserer Stellungnahme zu diesem Verfahren haben wir die Tatsache erwähnt, dass es Schwellenwerte, unterhalb deren eine Wirkung nicht zu erwarten ist, beim Feinstaub nicht gibt, weder im Hinblick auf die Sterblichkeit noch im Hinblick auf die Entstehung von Krankheiten.
Es gibt Schätzungen und Untersuchungen von Professor Wichmann, der der bekannteste Epidemiologe in Deutschland ist. Er hat errechnet, dass in Deutschland letztlich ca. 10.000 bis 19.000 Menschen an Feinstaub versterben. Die Lebenserwartung aller Deutschen sinkt nach seinen Schätzungen wegen der Feinstaubbelastung um neun Monate. Davon gehen allerdings ein bis drei Monate auf das Konto des Dieselsmogs. Das heißt aber auch, dass die Lebenserwartung im Wesentlichen durch die anderen Feinstaubarten reduziert wird.“

Die Irrelevanzgrenzen sind eine sprachliche Verharmlosung. Es gibt sie nicht.
Wir fordern die Einhausung der Lager (einfache Deckelung) und den Anschluss der Halle 2 an die fest installierte Entstaubungsanlage.

Transport

Es wird angenommen, dass für Anlieferung vorwiegend 90 % durch LKW stattfinden soll.

Würden die gesamten beantragten Massen von 407.000 Tonnen per LKW bewegt werden, so wären dies für die B10 und B36 (und das überregionale Fernstraßennetz der A5, A8 und B9/A61/A65) rund 18.000 LKWs zu der Anlage. Unter der 50%-Annahme der Antragstellerin kämen zum Abtransport nochmals 9.000 LKWs pro Jahr hinzu, die die überfüllten Straßen der Region noch weiter belasten werden. Die rechtlich irrelevante Absichtserklärung des Antragsstellers läuft dem Klimaschutzkonzept Karlsruhe (August 2009), den Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe (Januar 2013) und die hafen- und verkehrsbezogenen Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2020 (September 2012) zuwider.
Unsere Forderung lautet: Genehmigungsmäßige Beschränkung der An- und Ablieferung auf maximal 5000 LKW - der Rest muss mit der Bahn oder Schiff angeliefert und abtransportiert werden.
Das zur Berechnung des ‚Externe Kosten unterschiedlicher Transportmittel‘ herangezogene Gutachten steht im Netz nicht zur Verfügung.

Abfallannahme/Deponierung

Entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist das Kernziel der Anlage die nachfolgende Verwertung der Abfälle. Wegen fehlender Verwertungskapazitäten kann es dennoch erforderlich werden, untergeordnet Teilmengen zu beseitigen. In Baden steht keinerlei Deponieplatz zur Verfügung. Wohin sollen also die ´Reste´ gehen? Die angelieferten Abfälle werden vom Abfallerzeuger nach Herkunft, Art und Belastung deklariert. Bei der Anlieferung werden diese Angaben mit den Lieferpapieren abgeglichen und das angelieferte Material v.a. nach Sicht und Geruch geprüft. Aufbereitete Chargen werden für die nachfolgende Verwertung vom Anlagenbetreiber deklariert. Dies erfolgt auf Grundlage einer qualifizierten Probenahme und der Analyse der repräsentativen Proben in dafür zugelassenen Labors.

Es dürfen aus unserer Sicht nur Stoffe angenommen werden, für die eine weitere Entsorgung gewährleistet ist. Dabei ist die Ablieferung auf Deponien vorher in der Genehmigung genau zu regeln.
Es dürfen keine Stoffe aus Atomanlagen (wie KIT Nord oder Philippsburg) angenommen werden.
Es ist eine Strahlenschutzeingangsmessung wie bei der Müllverbrennungsanlage Mannheim zu installieren. Damit können auch andere industriell genutzten Radionuklide ansatzweise erfasst werden, wie z.B. die Erzrestschlacken, die bei der Gewinnung von Tantal und Coltan anfallen (die legal 100fach mehr Radioaktivität abgeben dürfen als der Freimessmüll. Dies ist deshalb notwendig, weil eine Firma im Karlsruhe Hafen mit radioaktiv belasteten seltenen Erden Handel treibt (CRONIMET).
Es soll auch Gestein, das bei der Gewinnung oder Aufbereitung von Bodenschätzen anfällt, angenommen werden. Der Hauptsitz der Firma Schleith in Waldshut. Dort werden/wurden die sogenannten „Bluterze aus dem Kongo“ der Firma CRONIMET verhüttet. Von dort gelangten radioaktive Abfälle auf die Deponien in Ludwigsburg (Grenzwert für die Ablagerung der sogenannten natürlichen Radionuklide ist 100mal höher als der aus Atomanlagen). Deshalb fordern wir ein Verbot der Annahme von Schlacken aus Erzverhüttung jeder Art.

Lärm

Die Regelarbeitszeit wird mit Mo-Sa 06:00-22:00 h angegeben. Das bedeutet, dass LKWs auch in den Nachstunden vor allem Daxlanden mit Lärm belasten würden, wenn LKWs die kürzeste Verbindung aus Richtung Süden benutzen.
Antrag: Verbot der Durchfahrt über die Pulverhausstraße für An- und Abtransport. Direkter Weg von und auf die Südtangente wird vorgeschrieben.

Bearbeitung

Die Behandlung höher belasteter Abfälle erfolgt in Hallenlager 1, das mit einer Entlüftungs- und Abluftbehandlungsanlage ausgestattet ist. Diese fordern wir auch für die andere Halle.
Welche Kerngröße haben die Stäube? Unter Staub versteht man rund  800 verschiedene Stoffe. Welcher Art sind die zu erwartenden Stäube?

Wir wissen auch nicht, wie die Überprüfung der Aktivkohle an der Absaugung erfolgt. Es wird anscheinend nur überprüft, ob die Abluft nach Aktivkohlereinigung zu Übergabezeitpunkt Schadstoffe beinhalte (Positiv/Negativ-Probe). Wie oft wird geprüft? Auf welche Stoffe wird geprüft? Ist die Überprüfung automatisiert?
Auch in Halle 2 sollte mit leichtem Unterdruck gearbeitet werden, wodurch vermieden werden soll, dass bei der Anlieferung Schadstoffe ins Freie gelangen. Die Abluft wird kontrolliert über Filter und /oder durch Nasswäscher geführt. Die Staub-Grenzwerte der gesamten Anlage müssen unterhalb der gesetzlichen Grenzen festgesetzt werden.

Abwasser

Bei allen mineralischen Stoffen handelt es sich nicht um reine Stoffe, sondern um Stoffgemische, bei denen eine inerte mineralische Matrix mit wassergefährdenden Stoffen kontaminiert ist. Im Gegensatz zum Antragsteller sind wir der Meinung, dass alle angelieferten Stoffe als wassergefährdend und nicht nur als ‚allgemein wassergefährdend‘ nach LAGA einzuordnen sind.
Diese Güter sind nach §10(1) Ziffer 3 bis zum Zuordnungswert ≤ Z1.1 LAGA als nicht wassergefährdend bzw. bei Zuordnungswerten > Z1.1 LAGA nach §3(2) Ziffer 8 AwSV als „allgemein wassergefährdend“ ohne Wassergefährdungsklasse einzustufen.

Die Oberflächenwasser von den Dachflächen der Hallenlager werden in das Hafenbecken eingeleitet. Können sich da nicht erhebliche Mengen von wassergefährdenden Stoffen ablagern?

Alle Oberflächenwasser aus allen Lagern und Freilagern müssen über Hofeinläufe gefasst, in Sedimentationsabscheidern (Sandfänge) von Feststoffen befreit werden, bevor sie in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden und müssen bei Störfällen abgeschiebert werden können. Die Anlage dazu befindet sich im Container des Wiegemeisters. Ist die Zufahrt während der gesamten Betriebszeit besetzt?
Falls nein, wie kann dann die Warneinrichtung zu einer Reaktion führen?

Die Anlage ist hochwassersicher HQ100, nicht jedoch HQextrem-sicher. Für diesen Fall wurde ein Konzept für den Überschwemmungsfall erstellt. Dieses ist Teil der Betriebsanweisung nach § 44 AwSV.
Nach § 78 WHG sind Gewässer vor dem Eintrag wassergefährdender Stoffe bei Hochwasser zu schützen. Bezugswasserstand der festgestellten Überschwemmungsgebiete ist zwar HQ100. Laut Hochwasserrisikokarte LUBW ist der Anlagenstandort HQ100-sicher, wird jedoch bei HQ extrem mit max. 1,3 m überflutet. Die Anlage ist IED-Anlage und bedarf daher auch für den Fall eines extremen Hochwassers der Vorsorge in Bezug auf den Materialabtrieb und gelagerte wassergefährdende Stoffe.
Im Freilager können sich bis zu 30.000 t wassergefährdende Stoffe befinden.

Wir fordern eine „trockene Vorsorge“ (Unterbindung des Zutritts von Wasser im Sinne TRAS 310
Kap. 11) für das Freilager. Deren Ablehnung mit dem Hinweis „wirtschaftlich nicht darstellbar“ ist für uns kein Argument gegen dem Schutz der Rheinwässer, die ab Köln als Trinkwasser genutzt werden (s. auch Erörterungstermin zur Wasserrechtsgenehmigung Stora Enso und die Hinweise des dort anwesenden Direktors der niederländischen Wasserwerke).

Lagerzeit

Für das Freilager 2 für Material bis Z2 sowie Schüttgüter ist die Beanspruchung der Lagerfläche, die als Ablauffläche (Wassergefährdung) angesehen wird, mit einer Beanspruchungsdauer von 8 h vorgesehen.
Wie wird dies überprüft/kontrolliert? Was passiert, wenn das Material dort länger verbleibt?

Die Lagerung von giftigen und ungiftigen Stoffen muss begrenzt werden, um zu vermeiden, dass eine Art „Endlager“ entsteht.
Wie ist der Frostschutz aller wässriger Lösungen gewährleistet?
Wie ist sichergestellt, dass die genehmigten Lagerkapazitäten nicht überschritten werden?

Dokumentation

Die Erfassung, Bearbeitung und Dokumentation der bei internen Arbeitsabläufen sowie durch externen Geschäftsverkehr anfallenden Daten/Informationen ist für einen effizienten und intern/extern überprüfbaren Betrieb der Anlage von großer Bedeutung. Angaben hierzu, die auch die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen widerspiegeln, fehlen.

Der Antragsteller hat vor Genehmigung das zur Sicherstellung eines sach- und ordnungsgemäßen sowie wirtschaftlichen Betriebs der Anlage vorgesehene Daten/Informationssystem darzulegen.

Sicherheitsleistung

Für die Sicherheitsleistung ist im Antrag ein Betrag von 2,5 Mio EUR vorgesehen („worst case-Prinzip“). Die Sicherheitsleistung muss die Kosten für die Entsorgung der am Standort ggf. vorhandenen Abfälle max. Lagermenge (Antragsunterlagen: ca. 74.000 t, davon 32.759 t gefährliche Abfälle), die Räumungsmaßnahmen und die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands decken.

Der für die Sicherheitsleistung angegebene Betrag ist angesichts der Entsorgungssituation und -kosten völlig unzureichend und ist unter Einbeziehung der vorgenannten Kriterien neu zu berechnen und festzulegen.

MitarbeiterInnen

Besitzen alle MitarbeiterInnen der Firma Schleith einen Fachkundenachweis nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung?
Welche Qualifikationen besitzen ´Ersatz-Leihmitarbeiter´, die z.B. bei Urlaub oder Krankheit eingesetzt werden?

Wasser

Der gesamte Bereich der rezenten Rheinauen ist nach § 32 WHG bis zum Rheinhauptdeich als "gesetzlich festgelegtes Überschwemmungsgebiet des Rheins" ausgewiesen.
Der Schutz des Rheins ist durch das Hafentor gegeben.
Es muss aber sichergestellt sein, dass die benachbarten Hafenwässer in keiner Situation mit schadstoffhaltigen Abwässern befrachtet werden.
Eine Gefälleausbildung und ein Anschluss an die Entwässerung sind in der Halle 1 nicht vorgesehen, weil angeblich kein Anfall flüssiger Medien zu erwarten sei. Wie ist dies bei lang anhaltenden Regenperioden, wo das angelieferte Material stark durchnässt wurde?

Kontrolle

„Die Anlage ist gemäß § 46 i.V. mit Anhang 5 Zeile 4 vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen nach § 2 (33) AwSV prüfen zu lassen.“
Angesicht der Gefährlichkeit der behandelten und gelagerten Stoffe fordern wir eine sehr enge Betriebskontrolle durch die Behörden und die Kontrolle alle drei Jahre.

April 2020