Ortsverband Karlsruhe

Bebauungsplan Östlich Woerishofferstraße Oberreut

Durch das Bauvorhaben Östlich Woerishofferstraße mit insg. 170 Wohneinheiten bleibt laut Umweltbericht ein Ökopunktedefizit von ca. 80.000 Punkte durch Verlust von Biotopen, unversiegelten Bodenflächen sowie Nachteile bzgl. Verdunstung und lokalem Klima, welches nicht lokal ausgeglichen werden kann. Das Defizit soll deshalb durch eine externe Kompensationsmaßnahme ausgeglichen werden. Hierzu soll auf ca. 20.000 m² Wald im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ eine Förderung lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung erfolgen. Jedoch wird im Umweltbericht erkannt, dass es – bedingt durch die Gebäudeanordnung – zu einer Beeinträchtigung des lokalen Luftaustausches im Plangebiet kommt, welche nicht vollständig ausgleichbar ist.

Wir erkennen an, dass der Umweltbericht sowie die darin vorgesehen umfangreichen Maßnahmen zur Minimierung der voraussichtlich negativen Auswirkungen beitragen. Die Umsetzung des Bebauungsplans ist jedoch nur möglich durch einen rechnerischen Ausgleich mit externe Kompensationsmaßnahmen, während die Beeinträchtigung des lokalen Luftaustausches im Plangebiet hingegen nicht ausgeglichen werden kann. Dies zeigt deutlich, wie massiv der Eingriff in die dortigen Flächen ist. Und dass selbst bei einer sorgfältigen geplanten Umsetzung Defizite zum Nachteil der Umwelt bleiben.

Umso wichtiger ist es, dass durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt wird, dass die örtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auch wie beschrieben umgesetzt werden und dass die Fördermaßnahmen im FFH Gebiet ebenfalls umgesetzt werden und nicht nur zur Verrechnung der Ökopunkte dienen. Die Umwelt- und Naturschutzverbände haben leider schon viele negative Erfahrungen mit einer nachlässigen Umsetzung der Vorgaben durch die Baufirmen gemacht. Die regelmäßig und detailliert durchgeführte ökologische Baubegleitung ist für uns zwingend erforderlich, ebenso halten wir Kontrollen durch die Untere Naturschutzbehörde für notwendig, mindestens sind jedoch aussagekräftige Berichte der Umweltbaubegleitung zeitnah vorzulegen.

Zusätzlich regen wir an, eine wissenschaftlich begleitete Erfolgskontrolle der Maßnahmen im FFH Gebiet mit in die Festsetzungen des Bebauungsplans aufzunehmen, da der vorliegende Bebauungsplan nur unter Berücksichtigung der externe Kompensationsmaßnahmen umsetzbar ist. Die Flächen wurden sehr knapp mit dem Ökopunktedefizit verrechnet unter der Annahme, dass die Förderung lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung auch tatsächlich Erfolg hat. Dies kann nur durch Kontrolle sichergestellt werden.

Weiter regen wir an, dass die Beseitigung von Solidago canadensis nicht nur 5 Mal in 10 Jahren festgeschrieben wird, sondern jährlich kurz vor der Blüte, um tatsächlich einen Erfolg erreichen zu können. Die weiteren Maßnahmen im FFH Wald erscheinen uns – wenn umgesetzt und kontrolliert – förderlich zur Aufwertung.

Weiterhin möchten wir Sie noch auf einen Widerspruch hinweisen: in der Beschreibung des Eingriffs werden 15.000 m² Fläche genannt, in der Bilanzierung gehen 20.200 m² Fläche ein. Aufgrund der Wichtigkeit der Kompensationsmaßnahme sollte hier eine belastbare und kontrollierbare Fläche genannt werden.

Februar 2021