Ortsverband Karlsruhe

Verfahrensweg nach §13b BauGB des Bebauungsplans "Östlich Esslinger-Strasse in Grünwettersbach" ungültig

17. September 2023

Das Bundesverwaltungsgericht stellt in einem Urteil vom 18. Juli 2023 fest, dass §13b des Baugesetzbuches (BauGB) gegen Europarecht verstößt. Dieser Artikel ermöglichte es lange Jahre, auf Freiflächen im Außenbereich von Siedlungen Wohnbebauung in einem beschleunigten Verfahren ohne die Anfertigung eines Umweltberichts zu erstellen. Diese Möglichkeit hat die Bebauung der Landschaft, der Ackerflächen und Naturräume noch einmal beschleunigt. 2019 wurde dieser befristete Artikel sogar noch verlängert. Der BUND kritisierte dieses Vorgehen seit längerem, einer Klage des BUND gegen einen konkreten Bebauungsplan in Gaiberg bei Heidelberg wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht stattgegeben, weil das Verfahren gegen EU-Recht verstößt.

Das Urteil wirkt sich über den konkreten Fall auch in Karlsruhe aus. Wir bemängelten 2021 und im Mai 2023, dass der geplante Bebauungsplan Östlich Esslinger-Strasse in Grünwettersbach im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB aufgestellt wurde und damit Belange des Natur- und Umweltschutzes nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Auch bei diesem Verfahren ist von einer Europarechtswidrigkeit auszugehen, so dass der Bebauungsplan nun in einem Regelverfahren erstellt werden muss.

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