Ortsverband Karlsruhe
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Stellungnahme zum Bebauungsplan „Kriegsstraße 200“, Karlsruhe Weststadt

Gemeinsame Stellungnahme von BUND, LNV und NABU

1. Grundflächenzahl (GRZ) und Unterbauung durch Tiefgaragen

Die Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,4 (MU1) bzw. 0,35 (MU2) suggeriert eine weitgehend unversiegelte und begrünbare Oberfläche. Dem widerspricht jedoch die Zulassung einer GRZ von bis zu 0,8 für Tiefgaragen (abweichend zu § 19 BauNVO) drastisch.
In der Praxis führt diese Regelung zu einer Unterbauung von bis zu 80 % der Grundstücksfläche. Da oberhalb der Tiefgaragendecken keine Durchlässigkeit zum gewachsenen Boden besteht, handelt es sich ökologisch betrachtet um eine Vollversiegelung. Die Neubildung von Grundwasser sowie die Entwicklung tiefwurzelnder Bäume werden dadurch massiv blockiert oder gar unmöglich gemacht.

Unsere Forderungen:

  • Eine Anpassung der Festsetzung gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO, welche die Überschreitung der GRZ für Tiefgaragen auf maximal 50 % der zulässigen Grundfläche begrenzt.
  • Eine Reduzierung der Tiefgaragenflächen als aktiven Beitrag zum Klimaschutz, da der Bau in Betonbauweise enorme Mengen an grauer Energie bindet. Angesichts der hervorragenden innerstädtischen ÖPNV-Anbindung an der Kriegsstraße ist eine Reduzierung der Stellplatzflächen städtebaulich absolut geboten.

2. CO₂-Emissionen und Unverbindlichkeit durch das Wettbewerbsverfahren

Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, mit welchen Treibhausgasemissionen (insbesondere CO₂-Äquivalenten) die Realisierung des Bebauungsplans verbunden ist. Kritisch sehen wir hierbei insbesondere die sehr offene und unverbindliche Konzeption des Mischgebiets MU2. Da die konkrete Ausgestaltung offenbar erst über einen anstehenden Wettbewerb erfolgen soll, bleibt völlig unklar, wie groß die Tiefgarage tatsächlich wird und welche Bauweisen (z. B. CO₂-intensive Betonbauweise vs. klimaschonende Holzständerbauweise) zum Einsatz kommen. Gerade weil diese Unklarheit eine überschlägige Ermittlung der potenziellen CO₂-Emissionen erschwert, darf die Stadt sich nicht aus der Verantwortung ziehen.

Unsere Forderungen:

  • Die Stadtverwaltung muss verbindliche Maßnahmen zur Emissionsminderung direkt im Bebauungsplan festsetzen, um bereits im Wettbewerbsverfahren klare, nachhaltige Leitplanken für die Architekturbüros vorzugeben.
  • Die verbindliche Festsetzung emissionsarmer Bauverfahren und Materialien sowie die Deckelung von CO₂-intensiven Unterbauungen (Tiefgaragen).

3. Begrünung und Klimaanpassung

a) Baumbestand und Nachpflanzungen

Wir begrüßen den festgesetzten Erhalt der Winterlinde außerordentlich. Völlig unzureichend und nicht nachvollziehbar ist jedoch die geplante Festsetzung von lediglich 6 nachzupflanzenden Bäumen im Gebiet MU2. Laut Kapitel 3.2 der Begründung wurden im Vorfeld bereits 20 Bäume gefällt. Neu gepflanzte Bäume benötigen Jahrzehnte, um die ökologische Funktion, die Biodiversität und die Kühlleistung des alten Bestands zu kompensieren. Zudem muss der Baumbestand auf dem Grundstück massiv erhöht werden, um als ökologisches Sicherheitsnetz zu dienen, falls die unkonkreten Vorgaben zur Fassadenbegrünung am Ende wirkungslos bleiben.

Unsere Forderungen:

  • Eine deutliche Nachbesserung der Festsetzung auf mindestens eine Eins-zu-eins-Kompensation von 20 standortgerechten Nachpflanzungen im Plangebiet. Zu empfehlen wären jedoch ausdrücklich mehr.

b) Fassadenbegrünung

Der Bebauungsplan nutzt das Argument der Fassadenbegrünung, um den steigenden Temperaturen durch die Schließung der Blockrandbebauung entgegenzuwirken. Die aktuelle Formulierung – 30 % der geeigneten Außenwandfläche bis zu einer Höhe von 10 Metern – ist jedoch eine rechtliche Grauzone. Wird das Gebäude wie marktüblich mit großzügigen bodentiefen Fensterfronten und Balkonen geplant, schrumpft die „geeignete“ Fläche gegen null. Die Festsetzung droht damit zu einer wirkungslosen Absichtserklärung zu verkommen.

Unsere Forderungen:

  • Die Verankerung der Fassadenbegrünung als grundlegendes Gestaltungsprinzip der Gebäude.
  • Die Festlegung eines festen Prozentsatzes, der sich auf die gesamte Fassadenfläche (Brutto-Frontfläche) bezieht, bei freier Verteilung auf der Fläche (analog zum Wiener Modell mit einer Vorgabe von 20 % der Frontfläche). Nur so kann eine spürbare, mikroklimatische Entlastung im Quartier gesichert werden.

August 2026