Ortsverband Karlsruhe
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Bebauungsplan „Theodor-Heuss-Allee, Rintheimer Querallee, Büchiger Allee und Klosterweg (General-Kammhuber-Kaserne) sowie Rintheimer Querallee 4, 4a (ehemalige Bundeswehrfach- schule)“, Karlsruhe – Oststadt / Waldstadt

Stellungnahme

Grundsätzliche Anmerkungen

Das Gelände wird als besonders wertvolles Gelände angesehen, da sich hier durch weitestgehende Zutrittsbeschränkungen eine Vielfalt an Arten ausbilden konnte, was das Vorkommen von u. a. Singvögeln, Fledermäuse und Käfern sowie die Entwicklung des Baumbestands zeigt. Durch die Öffnung des Geländes sowie durch Abriss und Neubau der Gebäude wird ein negativer Eingriff für Natur und Umwelt erfolgen, der durch die vorgesehenen Maßnahmen kaum kompensiert werden kann. Zudem wird die teilweise Erhaltung der vielen aktuell genutzten Bestandsgebäude zwar als Möglichkeit innerhalb des Bebauungsplanen erwähnt, jedoch erachten wir dies ohne weitere konkrete Festsetzungen als wenig realistisch wie die Erfahrungen der letzten Projekte zeigen (Landratsamt, Postgiroamt, ...). Im Einzelnen haben wir die folgenden Anmerkungen mit der Bitte um Berücksichtigung.

CO2 Emissionen

Aus den Unterlagen geht leider nicht hervor, mit welchen Emissionen (insbesondere CO2-Äquivalente) die Umsetzung des Bebauungsplans verbunden ist. Wir fordern die Stadtverwaltung nachdrücklich auf, die CO2-Emissionen (überschlägig) zu ermitteln, die bei Abriss und Neubau der Gebäude entstehen werden.

Auf Grundlage der Ergebnisse erwarten wir eine Bewertung, wie dieser Bebauungsplan mit den Klimazielen Karlsruhes (60 % Reduktion bis 2030) vereinbar ist. Da dies auch für den Gebäudebereich gilt, der Neubauten mit einschließt, erwarten wir auf Basis dieser Einschätzung, dass zusätzlich konkrete Maßnahmen zur Reduktion der baubedingten Emissionen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Verzicht auf den Abriss der Bestandsgebäude, eine Reduktion von Tiefgaragen, die Festsetzung von bestimmten emissionsarmen Bauverfahren o. ä. könnten dabei zielführende Maßnahmen sein. Ein Verweis auf die zukünftigen geringeren Betriebsemissionen ist dabei weder ausreichend und noch zutreffend, denn die durch den Bau entstehenden Emissionen sind zu diesem Zeitpunkt bereits in der Atmosphäre und heizen das Klima weiter an.

Unseres Erachtens ist durch bauplanungsrechtliche Festsetzungen darauf hinzuwirken, dass die Umnutzung bestehender Gebäude gefördert und Abriss und Neubau wo möglich vermieden werden.

Tiefgaragen

In den Unterlagen sind keine konkreten Angaben zu den Tiefgaragen zu finden. Jedoch werden durch Tiefgaragen große Mengen an Grauer Energie benötigt und CO2 emittiert. Durch die vorgesehene Anbindung an den ÖPNV kann der Stellplatzbedarf sicherlich geringer ausfallen, dies sollte an diesem Standort berücksichtigt werden.

Klimatische Auswirkungen

Es wurde lediglich eine Betrachtung des Windkomforts durchgeführt (die Unterlagen der Peutz GmbH liegen jedoch nicht vor), aber keine Betrachtung des Lokalklimas: welche Auswirkungen hat die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung sowie die Fällung von 220 großen Bäumen auf das Lokalklima im Planbereich?

Fassadenbegrünung

Die Fassadenbegrünung wird im Dokument mehrfach argumentativ verwendet, um den erwartbar
steigenden Temperaturen im Plangebiet entgegenzuwirken.
Dies kann nur geschehen, wenn eine signifikante Fassadenfläche begrünt wird. In den Festsetzun-
gen sind 30% der geeigneten Außenfläche bis 10 m Höhe gefordert. Sollten die Gebäude, wie
heute üblich, jedoch mit vielen bodentiefen Fensterfronten und Balkonen geplant werden, so
bleibt die geeignete Fläche gering und eine signifikante positive Wirkung auf das Lokalklima ist
nicht zu erwarten. Zudem sind die Baufelder MU1, SO, und GE von der Fassadenbegrünung aus-
genommen, was die realisierbare Begrünungsfläche weiter reduziert.

Es steht zu befürchten, dass trotz dieser Festsetzung keine Fassadenbegrünung realisiert wird. Beispielweise wurde im benachbarten Baugebiet Technologiepark Fassadenbegrünung ab 50 m² freier Fassadenfläche festgesetzt. Stand heute ist jedoch bis auf das Vectorgebäude kein einziges der ca. 15 weiteren großen Gebäude mit Fassadenbegrünung versehen, so dass der gewünschte klimatische Effekt ausbleibt.

Es wäre daher sinnvoll, Fassadenbegrünung als Gestaltungsprinzip der Gebäude festzusetzen und eine Begrünungsfläche vorzugeben, welche auf die gesamte Fassadenfläche bezogen ist. In Wien wird bei vergleichbaren Gebäuden 20% der Frontfläche bei freier Verteilung gefordert. Zudem muss die Begrünung alle Gebiete inklusive SO und GE festgesetzt werden. Von den festgesetzten Fassadenbegrünungen darf nur in sicherheitsrelevanten Ausnahmen abgewichen werden, sofern im Einzelfall nachweislich sicherheitsrelevante Aspekte entgegenstehen.

Wir erwarten hier eine deutliche Nachbesserung der Anforderungen, um die klimatischen Auswirkungen zu minimieren.

Baumfällungen

Nach derzeitigem Planentwurf sind rund 220 Bäume betroffen, darunter rund 150 mit Dimensionen bzw. Arten (Eibe), die unter die Baumschutzsatzung fallen. Trotz Nachpflanzungen verbleibt ein Defizit, welches bislang nicht ausgeglichen ist. Wir empfehlen, die Festsetzungen der Nachpflanzungen zu ändern: pro 1000 m² sollten zwei Bäume statt nur ein Baum gepflanzt werden.

Artenschutz

Bei Grauspecht, Schwarzspecht und Waldkauz wird darauf hingewiesen, dass diese große Reviere haben und im Planbereich nicht brüten, deshalb keine Relevanz. Außer Betracht wird gelassen, dass eben durch den Bedarf großer Reviere nicht beliebig Ersatz zur Verfügung steht, weil andere Individuen der Arten eben auch große Reviere besitzen und benötigen. Letztlich gehen durch solche Verdrängungen Reviere verloren. Zur Bewertung des Flächenverlusts sind Erheblichkeitsschwellen nach Lambrecht & Trautner (2007) 1 als Orientierungswerte heranzuziehen.

Das Anbringen von Nisthilfen ist bei weitem kein vollwertiger Ersatz für natürliche Nistbestände und -Potentiale. Letztlich erfolgt ein deutlicher Verlust an Natur.

Der ersatzlose Abriss einiger Gebäude wird als Ausgleich ausgeführt. Gleichzeitig wird die Öffnung des bisher nicht zugänglichen Geländes aber den Naturschutz verringern. Dies wird nicht berücksichtigt.

Letztlich kann die Bebauung von sensiblen Bereichen wie hier nur durch Neuausweisung von Schutzgebieten oder zumindest gezielter Entwicklung vorhandener Schutzgebiete ausgeglichen werden.

Keine Berücksichtigung haben offenbar die Erfassungen des Büros ALAND beim Abriss eines Gebäudes auf dem Gelände vor einigen Jahren gefunden. Damals nach unserer Kenntnis Nachweis eines Wochenstube der Zwergfledermaus. Ebenso nach unserem Stand Kotnachweis des Braunen Langohrs. Die Unterlagen sind ergänzend zu den Erfassungen des Gutachters Dietz heranzuziehen.
Im Übrigen sind zahlreiche Hinweise auf gebotene Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Fledermausfauna im Gutachten von C. Dietz (Seite 20f) niedergelegt.
Dies sind in den Festsetzungen zum Bebauungsplan zu sichern, beispielsweise:

  • keine Eingriffe in den randlichen Baumbestand,
  • bestehende blütenreichen Grünflächen erhalten oder durch adäquate Ausgleichsflächen in zumindest gleicher Flächenausdehnung im räumlichen Zusammenhang bereitstellen….

Im Fall des Abrisses von Gebäuden ist dieses durch ein geeignetes Erfassungs- und Maßnahmenkonzept und bei der konkreten Ausführung durch eine fledermauskundliche Fachkraft zu begleiten (vgl. Begleitung Büro ALAND bei Abriss eines Gebäudes in der jüngeren Vergangenheit).

Festsetzungen zur Beleuchtung und zum Vogelschutz an Glas scheinen in den vorgelegten Festsetzungen noch völlig zu fehlen, entsprechende Regelungen sind zwingend zu ergänzen.

Juni 2025

1 Lambrecht, H., Trautner, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. Hannover, Filderstadt. 239 S.