Ortsverband Karlsruhe
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Dritte Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen, Daxlanden“

Abgeräumtes Kohlelager am RDK

Grundsätzliche Positionierung und politische Einordnung

Inzwischen hat der Gemeinderat dem Bau und dem Generalvertrag mit der EnBW zugestimmt. Die Gemeinderatsmitglieder haben dies in dem Wissen getan, dass der Sommer zum wiederholten Male kein harmloses Vergnügen mehr war. Die Klimakrise ist für jede und jeden spürbar. Wir dürfen nicht stillhalten, bis der nächste Sommer uns verbrennt und der Herbst wieder Straßen in reißende Ströme verwandelt. Die Lethargie der 40-Grad-Tage steckt uns noch in den Knochen, die Bilder vom versiegenden Rhein haben wir vor Augen und die tausenden Hitzetoten können wir nur noch betrauern. Anpassungsmaßnahmen, die in Karlsruhe bisher nur rudimentär vorhanden sind, werden allein nicht reichen.

Diese Hitze kommt, wie wir in unseren vorherigen Stellungnahmen deutlich gemacht haben, nicht aus dem Nichts. Sie ist eine direkte Folge des sich verändernden Klimas und wird uns häufiger und härter treffen, wenn der Klimaschutz nicht entschlossener vorankommt. Der Bau eines angeblich für die „Dunkelflaute“ notwendigen Gaskraftwerkes RDK 9 auf Basis von fossilem Fracking-Gas ist angesichts des Vorhandenseins des Gaskraftwerkes RDK 4S und des in Reserve gehenden Kohlemeilers RDK 8 nicht nachvollziehbar. Dies und alle anderen Gründe, die wir bereits im Vorfeld der Abstimmung im Gemeinderat schriftlich mitgeteilt haben, bestärken uns in unserer generellen Ablehnung des Baus von RDK 9.

Wie den neuen Unterlagen zu entnehmen ist, kann nun die Thermoselect-Anlage abgerissen werden. Dies schafft Platz für eine große Batteriespeicheranlage in direkter Nähe zu den bestehenden Stromversorgungsanlagen des RDK. Ein solcher Speicher könnte Stromausfälle über mehrere Stunden hinweg zuverlässig ausgleichen und stellt eine echte, klimaneutrale Alternative dar. Wir halten alle Einwände aus unseren vorherigen Schreiben vollumfänglich aufrecht. Wir fordern die Stadt Karlsruhe sowie die zuständigen Genehmigungsbehörden auf, den Klimaschutz als überragendes öffentliches Interesse zu berücksichtigen und im weiteren Verfahren – beispielsweise durch strenge Auflagen zur Genehmigung – mindestens eine Halbierung der Stickstoffemissionen einzufordern, was technisch problemlos möglich ist.

Vor diesem Hintergrund lehnen die Verbände den Neubau des geplanten Gaskraftwerks weiterhin strikt ab!

1. BE-Flächen

Die Baueinrichtungsflächen (BE-Flächen) A1 und B1 (S. 32) liegen teilweise in Biotopen, die ursprünglich als Ausgleichsflächen für den Bau des RDK 8 ausgewiesen wurden (K4 und K5 aus dem Bebauungsplan Nr. 779). Laut der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung entspricht der Biotopzustand K4 zudem derzeit nicht den festgeschriebenen Entwicklungszielen (S. 4). Dies ist zu kritisieren und zeigt deutlich, wie schwierig es in der Praxis ist, auf dem Papier definierte Kompensationsziele dauerhaft zu erreichen. Es bedarf daher Maßnahmen, die über rein rechtliche Mindestanforderungen bzw. die theoretische Erfüllung der Ökopunktebilanz hinausgehen.

Als Beispiel seien die zahlreichen BE-Flächen genannt, die neben Zauneidechsen unter anderem eine hohe Bedeutung für Wildbienen aufweisen. Laut Kartierung wurden dort 78 Wildbienenarten nachgewiesen, wovon 22 Arten auf den Roten Listen Deutschlands und Baden-Württembergs geführt werden. Alle Wildbienenarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Als Eingriffsausgleich ist lediglich die Aufwertung von Grünflächen mittels einer Saatgutmischung vorgesehen. Diese Aufwertung ist zwar zu begrüßen, stellt unseres Erachtens allein jedoch keinen hinreichenden Schutz für die Wildbienen dar. Wir regen daher an, zusätzlich gezielte Nistflächen zu schaffen – je nach Art an vegetationsarmen Stellen im Boden, in Sandflächen, Hohlräumen oder Totholz. Dies halten wir sowohl temporär während der Baumaßnahmen als auch im Anschluss daran für zwingend erforderlich.

Dies gilt sinngemäß auch für die weiteren Artgruppen (u. a. Heuschrecken und Falter), die im Artenschutzgutachten (S. 28) pauschal als nicht prüfungsrelevant eingestuft wurden. Weiterhin ist zu fordern, dass die negativen Auswirkungen der BE-Flächen nicht lediglich durch Verrechnung mit dem Ökopunktekonto kompensiert werden. Stattdessen muss ein realer, funktionaler Ausgleich direkt im Vorhabensgebiet geleistet werden. Die oben genannten Maßnahmen können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Es ist zudem scharf zu kritisieren, dass Flächen, die bereits als Ausgleichsflächen festgesetzt wurden und die erheblichen Auswirkungen des Kohlekraftwerks RDK 8 kompensieren sollten, nun erneut beansprucht werden sollen. Damit wird der Grundgedanke der Kompensation ad absurdum geführt. Wir fordern, dass diese Flächen nicht als BE-Flächen genutzt, sondern gemäß dem Bebauungsplan Nr. 779 als Biotop mit den festgeschriebenen Entwicklungszielen entwickelt werden. Aufgrund des aktuell nicht planmäßigen Zustands müssen die dafür notwendigen Pflegemaßnahmen umgehend angepasst und intensiviert werden.

2. Ökologische Baubegleitung

Aufgrund der erheblichen Eingriffe in bestehende Freiflächen regen wir an, die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände kontinuierlich über die Arbeit und die Berichte der ökologischen Baubegleitung zu informieren. Dies gilt insbesondere für die geplanten Umsiedlungsmaßnahmen der Wechselkröten und Reptilien.

3. Schornsteinhöhe

Die im Gutachten angesetzte Schornsteinhöhe von 120 m für den Kamin des Blocks RDK 9 mag zwar den formalen Anforderungen der TA Luft (Nr. 5.5.2.2) und der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 genügen und wurde unter Rückgriff auf BESMIN/BESMAX rechnerisch hergeleitet. Aus unserer Sicht ist damit jedoch der gebäudebedingte Einfluss des benachbarten, bis zu 118 m hohen Kesselhauses von RDK 8 nicht hinreichend sicher berücksichtigt (siehe Visualisierungen S. 287 ff.). Bei südlichen Windrichtungen besteht die konkrete Gefahr, dass die Abgase aus dem Schornstein im Leewirbel bzw. im Rezirkulationsgebiet des benachbarten RDK 8-Gebäudes verbleiben. Die Schadstoffe können somit nicht ungehindert in die freie Atmosphäre abtransportiert werden, wodurch sie in bodennahe Schichten gelangen können (vgl. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Glossar Leewirbel: www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/ausbreitungsrechnung/glossar_internet.pdf).

Ein Eintrag von Schadstoffen in das direkt nördlich gelegene FFH-Gebiet (DE 7015-341 „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“) sowie auf die angrenzenden Verkehrswege ist damit nicht ausgeschlossen. Winde aus südlichen Richtungen mit vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten treten in Karlsruhe relativ häufig auf (vgl. Mikroklimagutachten S. 19). In Bezug auf die Festlegung der Schornsteinhöhe sind die Aussagen im Gutachten zur Luftreinhaltung („im Sinne der vorstehenden Konvention…“, S. 68) und die Berechnungen im Anhang dieses Gutachtens (WINSTACC, S. 157) nicht eindeutig nachvollziehbar. Daher bleibt völlig offen, ob die Schornsteinhöhe von 120 m sicher ausreicht, um einen Schadstoffeintrag in das FFH-Gebiet zu verhindern.

  • Zu geringer Sicherheitsabstand: Die Schornsteinmündung liegt lediglich rund 2 m über der höchsten Gebäudekante von RDK 8. Ein nennenswerter Sicherheitsabstand, der bei ungünstigen Wind- und Turbulenzsituationen Downwash-Effekte und erhöhte bodennahe Konzentrationen mit der gebotenen Sicherheit ausschließen könnte, wird damit faktisch nicht geschaffen.
  • Idealisierte Modelle: Das Gutachten arbeitet bei der Ermittlung des Zusatzbetrags für Bebauung und Bewuchs (Z_BB) mit einer gemittelten Gebäudehöhe von 105 m, obwohl reale Gebäudeteile 118 m erreichen. Durch die Verwendung idealisierter Gebäudemodelle werden komplexe dreidimensionale Strömungseffekte des realen Gebäudekomplexes nicht realitätsnah untersucht.

Vor dem Hintergrund des Vorsorgegrundsatzes (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) halten wir es daher für zwingend erforderlich, die Schornsteinhöhenbestimmung unter expliziter, gebäudegenauer Berücksichtigung des RDK 8-Kesselhauses (z. B. durch eine mikroskalige 3D-Ausbreitungsrechnung) zu überprüfen und einen größeren vertikalen Abstand zur höchsten Gebäudekante vorzusehen. Ohne eine solche Nachrechnung ist nach unserer Auffassung nicht nachgewiesen, dass gebäudebezogene Beeinflussungen der Abgasfahne und daraus resultierende Zusatzbelastungen im Nahbereich der Anlage ausgeschlossen sind.

4. Schadstoffemissionen

Wir fassen im Folgenden die stündlichen Schadstoffemissionen von RDK 9 zusammen (Umweltbericht, S. 51), um zu verdeutlichen, mit welchen zusätzlichen Belastungen im Raum Karlsruhe in Zukunft zu rechnen ist:

  • Stickstoffe NOx 175 kg/h
  • Ammoniak (NH3) 43.8 kg/h
  • Kohlenmonoxid (CO) 438 kg/h
  • Formaldehyd 21.9 kg/h
  • CO2 bei 850 MW (mit 450 kg/MWh) 383.000 kg/h = 383 to/h

Diese Schadstoffe sind in entsprechenden Konzentrationen für Mensch und Natur toxisch. Dass die Grenzwerte im Genehmigungsverfahren eingehalten werden, lässt sich rechnerisch nur dadurch begründen, dass sie über den – unserer Ansicht nach zu niedrigen – 120-Meter-Schornstein weiträumig in der Atmosphäre verteilt werden sollen.

Als besonders gravierend müssen die maximal rund 9.000 Tonnen CO2 hervorgehoben werden, die bei Volllast unter Berücksichtigung aller Treibhausgasemissionen über die gesamte Wertschöpfungskette täglich freigesetzt werden (dies entspricht den durchschnittlichen jährlichen Emissionen von ca. 1.100 Bürgern). Bei diesen Mengen verblassen sämtliche Klimaschutzanstrengungen der Stadt Karlsruhe. Die vorgeschobene Begründung, dass die CO2-Emissionen bilanziell nicht der Stadt zugerechnet werden, ist in der realen Wirkung unerheblich, da jedes emittierte Molekül zur Erderwärmung beiträgt. Mit einer Entscheidung für dieses fossile Gaskraftwerk tragen die zustimmenden Fraktionen des Gemeinderats wissentlich zur Verschärfung der Klimakrise bei (siehe Eingangsstatement).

September 2026