Ortsverband Karlsruhe
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Zweite Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen“ (Juni 2026)

Grundsätzliche Anmerkungen

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und bitten um Entschuldigung für die etwas verspätete Abgabe sowie darum, unsere Stellungnahme dennoch zu berücksichtigen:

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und für die Übernahme einzelner Punkte unserer vorherigen Stellungnahme in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Jedoch wurde unseren Anmerkungen zur Notwendigkeit des Bebauungsplans nicht stattgegeben. In der UVP, die dem Genehmigungsverfahren von RDK 9 nach BImSchG vorweggreift, ist zu lesen:

„Da es sich vorliegend um einen ‚vorhabenbezogenen Bebauungsplan‘ handelt und das geplante ‚Vorhaben‘ hinreichend konkretisiert ist, können im Rahmen der Umweltprüfung auch die durch das Vorhaben hervorgerufenen Umweltauswirkungen bewertet werden.“

Auf der Hauptversammlung der EnBW am 7. Mai 2026 wurde uns auf die Frage „Wird die EnBW das Gaskraftwerk auch bauen, wenn das noch zu verabschiedende Kraftwerkssicherheitsgesetz keine Förderung für RDK 9 ergeben würde?“ geantwortet:

„RDK als wasserstofffähiges Gaskraftwerk ist explizit für die Absicherung der sogenannten Dunkelflaute konzipiert. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Back-up-Kraftwerke sehr geringe Laufzeiten haben werden. Zum Erreichen einer Wirtschaftlichkeit benötigen diese Kraftwerke daher eine Förderung. Ohne Förderung würde RDK 9 daher nicht gebaut werden.“

Die Notwendigkeit von RDK 9 wird also nicht mit Stromengpässen bei Redispatch-Maßnahmen wg. z. B. Dunkelflaute begründet, sondern mit Zuschüssen des Bundes. Aus diesen Gründen hat die EnBW in Schottland Morven im Januar 2026 einen verlustreichen Rückzug aus einem
Offshore-Strom-Projekt gemacht (Verlustabschreibung 1,2 Milliarden Euro), weil die britische Regierung die Förderung nicht gewährte und damit die „wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine angemessene Rendite erwarten lassen“ nicht erfüllt.

Die Geschwindigkeit, mit der das Projekt RDK 9 durchgezogen wird, ist weder energiewirtschaftlich noch volkswirtschaftlich notwendig; sie ist förderungsorientiert und damit nicht nachvollziehbar. Die Marktrückkehr von Reservekraftwerken ist nicht allein eine Idee der Betreiber von Reservekraftwerken wie die EnBW. Sie hat vielmehr auch ihren Niederschlag im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gefunden. Dort heißt es, Reservekraftwerke sollten künftig „nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung der Strompreise zum Einsatz kommen“. Ergo: RDK 4s, RDK 7 und demnächst RDK 8 können jederzeit ans Netz gehen.

Zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört nach unserer Ansicht auch ein Durchführungsvertrag. In diesem verpflichtet sich die EnBW gegenüber der Stadt Karlsruhe, dass der Vorhabenträger verbindlich zusagt, das Projekt innerhalb einer festgelegten Frist umzusetzen und die Planungs- sowie Erschließungskosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Nach den Aussagen in der Hauptversammlung der EnBW scheint uns das nicht möglich. 

Wir weisen auch nachdrücklich auf das Bundesverfassungsgerichturteil vor 5 Jahren hin. In diesem stellt das Gericht fest, dass Klimaschutz und Klimaneutralität Pflicht jeder Regierung, also auch der Stadt Karlsruhe, sein muss.

Es ist für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sicher ein Problem, eine Versagung dieses Bebauungsplans zu beschließen. Wir weisen aber im Folgenden noch auf einige Sachverhalte hin, die aus unserer Sicht ein Hindernis für die Zustimmung sein müssten.

Der Bau eines stromgeführten Mittellast-Gaskraftwerkes wird regenerative Projekte der EnBW am Standort auf lange Zeit verzögern, wenn nicht sogar verhindern. 

Die Langfristigkeit des Einsatzes von LNG-Gas wird durch zwei langfristige LNG-Bezugsverträge bewiesen. EnBW hat mit Venture Global über den Kauf von insgesamt 2,8 Milliarden € pro Jahr ab 2027 mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einen langfristigen Bezugsvertrag mit der Abu Dhabi National Oil Company CNO über 0,8  Milliarden jährlich ab 2028 für 15 Jahre abgeschlossen.

Zudem sind die Schadstoffemissionen zu nennen, die mit RDK 9 zwingend verbunden sein werden.

Wir gehen auch davon aus, dass sich auch aufgrund der Entfernungen und Lagebeziehungen ein gemeinsamer Einwirkungsbereich bei den Luftschadstoffen von RDK, MiRO und Rheinhafenkraftwerk der Stadtwerke ergibt. Es kommt sicher phasenweise zu einem räumlichen Zusammenwirken der schädlichen Luftschadstoffemissionen, die die gesundheitlichen Risiken in unserer Region nicht verringern werden.

Diese zwei Treibhausgase sind klimarelevant:

  • Kohlendioxid (CO2): RDK 9 wird als Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk (GuD) etwa 350 bis 400 Gramm pro Kilowattstunde erzeugtem Strom ausstoßen und damit um etwa die Hälfte eines Steinkohlekraftwerks. Wenn aber die jährliche Nutzung des Gaskraftwerkes sich zeitlich nur verdoppelt, was geplant ist, dann wird sich der Kohlendioxidausstoß zum Kohlekraftwerk nicht verringern, sondern bei optimaler Nutzung sogar vergrößern. Wir sprechen hier von mehreren Millionen Tonnen CO2 jährlich.
  • Methan (CH4): In der UVP gibt es keinen Hinweis auf Methan. Erdgas besteht hauptsächlich aus Methan. Durch Leckagen bei der Förderung, Aufbereitung und dem Transport (Vorkette) entweicht unverbranntes Methan in die Atmosphäre. Da Methan ein massiv höheres Treibhauspotenzial als Kohlendioxid besitzt, verschlechtert diese Vorkette die reale Klimabilanz von Gaskraftwerken spürbar. Deshalb wollten wir die Kohlendioxidbilanz der gesamten Nutzungskette des Erdgases wissen. Sie fehlt.

Hinzu kommen die für Mensch und Umwelt schädlichen Luftschadstoffe:

  • Stickstoffoxide. Trotz eines SCR-Katalysators werden bei Mittellast hunderte Tonnen Stickoxide (NOx) in die Atmosphäre abgegeben. Hinzu werden noch nicht umgesetzter Ammoniak in dreistelligem Tonnenbereich (Ammoniakschlupf) emittiert.
  • Schwefeldioxid und Feinstäube sind zwar im Vergleich zu Kohlefeuerung reduziert; sie sind aber vorhanden.

Aus der UVP geht nicht hervor, ob SF6 (Schwefelhexafluorid) als Isolier- und Löschgas in den Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen des Kraftwerks eingesetzt wird. Die EnBW hat in allen ihren Stromanlagen rund 240 Tonnen SF 6 im Einsatz. SF6 ist das stärkste bekannte Treibhausgas der Welt (etwa 23.500-mal klimaschädlicher als CO2 und baut sich in der Atmosphäre kaum ab).

Kühlung

Die im Kraftwerk RDK 9 anfallende Wärme, die nicht genutzt werden kann, wird an das Kühlwassersystem oder an die Umgebung abgegeben. RDK 9 wird ausschließlich im Ablaufbetrieb zu fahren sein, also über den Kühlturm. RDK 9 wird keine Möglichkeit zum Durchlaufbetrieb haben, d. h. im Falle des Ausfalls des Kühlturms muss die Anlage sofort stillgelegt werden. 

 „Es werden dem Kühlwasser Salz- oder Schwefelsäure zur Einstellung des pH-Wertes sowie Härtestabilisatoren zugesetzt.“ Bei Legionellenbildung werden auch ´härtere´ Vermeidungschemikalien eingesetzt werden und die Umwelt belasten.

Durch den Betrieb des RDK 9 und der Dauernutzung des Kühlturms des RDK 8 wird es zu einer Zunahme von Wasserdampfemissionen bzw. der potenziellen Ausbildung von sichtbaren Schwaden, bezogen auf den Ganzjahreszeitraum, kommen. Es werden aber von der EnBW keine negativen Auswirkungen erwartet. Werden dies auch die Daxlander MitbürgerInnen so sehen, wenn es zu sichtbaren Wolken- und Schwadenbildungen kommen wird? Insbesondere in den Wintermonaten, in denen der Kühlturm derzeit nicht betrieben wird, ergibt sich zwangsläufig eine Zunahme von Schwadenbildungen sowie, hiermit einhergehend, der Reduktion von Sonneneinstrahlung und Globalstrahlung. Insbesondere in den Wintermonaten fällt die erhöhte Schwadenbildung mit Zeiten zusammen, in denen aufgrund meteorologischer Bedingungen Wolken und/oder Nebelbildung vorherrscht. 

In der windabgewandten Richtung wird die direkte Sonnenscheindauer im Winter um bis zu 60 Minuten pro Tag reduziert. Im direkten Abwindbereich des Kühlturms kommt es zu einem fühlbaren Temperaturanstieg. Die betroffenen MitbürgerInnen wird dies sicher nicht erfreuen.

Die erwarteten zukünftigen Betriebsszenarien sehen auch eine gemeinsame Nutzung von RDK 8 und RDK 9 vor. Also eine noch höhere Schadstoffbelastung der Region.

Klima/Durchlüftung

Der Gutachter stellt fälschlicherweise fest: „Relevante Kaltluftabflüsse lassen die vorliegenden Geländestrukturen nicht erwarten. Beim Standort handelt es sich nicht um eine Kaltluftentstehungsfläche bzw. um einen flächenhaften Kaltluftaustauschbereich. Auch lineare Kaltluftströme sind im Standortbereich nicht vorhanden.“ 

Für uns sieht das anders aus, weil ein weiterer geschlossener Bauriegel vor Mühlburg entsteht, der die Durchlüftung dieses und der dahinterliegenden Stadtteile in Hauptwindrichtung weiter beeinträchtigen wird. RDK 9 ist mit RDK 7, RDK 8 und RDK 4s ein fast geschlossener Riegel vor dem Rheinhafen, der auch durch das Rheinhafenkraftwerk der Stadt verstärkt wird.

Die „H2-ready“-Erzählung: Wasserstoffeinsatz

Die Antragstellerin behauptet, dass die KWK-Anlage mit Verbrennung fossilen Erdgases nur als Brückentechnologie auf dem Weg zur CO2-neutralen Energieerzeugung ist. Die Anlage kann mit Wasserstoff betrieben werden, „sobald dieser in entsprechender Menge verfügbar ist.“ Woher
kommt dieser Wasserstoff und wie wird er nach Karlsruhe transportiert? Der gegenwärtige Forschungstand zum Wasserstoffeinsatz zeigt noch ganz erhebliche Lücken.

Es gib derzeit noch kein H2-ready fähiges Gaskraftwerk. Der Versuch im Gaskraftwerk Leipzig wurde abgebrochen. In der HV 2026 wurde von der EnBW ausgeführt: Die Mitverbrennung von 20 Volumenprozent Wasserstoff in Altbach und Heilbronn wurde bei Inbetriebnahme zugesagt. Vergleichbare Werte gelten für RDK 9. Alles andere ist Zukunftsmusik.

Statt für ein fossiles Kraftwerk sollte der Platz am Rheinhafen verwendet werden, alternative Energie- und Wärmeerzeugung voranzutreiben, wie beispielsweise große Batteriespeicher, Flusswärmepumpe, Geothermie ... . Das am Rheinhafen in Reserve vorhandene Gaskraftwerk RDK 4s und die Kohlekraftwerke RDK 7 + RDK 8 können für die Absicherung im Notfall immer verwendet werden, da sie als Reserve betriebsbereit gehalten werden müssen.

Wir bleiben dabei, dass ein neues, stromgeführtes, vor allem mit LNG-Gas befeuertes Kraftwerk nicht den Umweltzielen der Stadt Karlsruhe, des Landes Ba-Wü und der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es werden nicht nur hohe Luftschadstoffemissionen in die Atmosphäre entlassen, sondern eine neue, auf importiertes LNG-Gas beruhende fossile Steinzeit zementiert. Eine nachhaltige wirtschaftliche wie auch politische Energiewende wird durch RDK 9 nicht erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Gemeinsame Stellungnahme der nach § 63 BNatSchG / § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände

  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
    Landesverband Baden-Württemberg e.V.
  • Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV)
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU)
    Landesverband Baden-Württemberg e.V.,

erarbeitet von BUND Karlsruhe.