Ortsverband Karlsruhe
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Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen“, Karlsruhe – Daxlanden - RDK9

Vorbemerkungen

Der Bebauungsplan soll eine Grundlage für den Bau des G&D Kraftwerks RDK9 schaffen, welches aus Sicht des Klima- Umwelt- und Naturschutzes abzulehnen ist. Der Ausstiegspfad für das vorhandene Kohlekraftwerk RDK 8 ist im Rahmen der Dekarbonisierung des deutschen Kraftwerksparks bereits vorgeben. Es soll nun an dessen Stelle ein neues gasbefeuertes Kraftwerk entstehen, welches wiederum erhebliche Mengen CO2 in die Atmosphäre entlassen wird. Bei Volllast werden es lokal bis zu ca. 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr sein; ohne Betrachtung der Erzeugungsemissionen. Durch die Erdgaslieferungen begibt sich Deutschland zudem weiter in politische Abhängigkeit von Lieferanten und deren Staaten. Aufgrund der Ausbaulage der Wasserstoffversorgungsinfrastruktur ist zudem völlig unklar, ob 2035 tatsächlich umgestellt werden kann, zumal 2045 dann laut Gesetz keine Emissionen mehr zulässig sind. Es wird hier also für ca. 15 Jahre Laufzeit ein Kraftwerk erstellt, anstelle mit dem Geld den notwendigen Ausbau einer dekarbonisierten Energieversorgung voranzutreiben.

Statt für ein fossiles Kraftwerk sollte der Platz am Rheinhafen verwendet werden, um alternative Energie- und Wärmeerzeugung voranzutreiben wie beispielsweise Batteriespeicher, Flusswärmepumpe, möglicherweise Geothermie. Das am Rheinhafen in Reserve vorhandene RDK 4S kann für die Absicherung im Notfall verwendet werden, ggf. durch Um- oder Aufrüstung.

Konkrete Schritte zur Dekarbonisierung der Energieversorgung am Standort Karlsruhe sind mit der EnBW vertraglich zu vereinbaren, dies betrifft insbesondere die Wärmeversorgung mittels Tiefengeothermie und Großwärmepumpe/Flusswärme.

Hinweise zur Erstellung des Umweltberichts

Nichtdurchführung des Vorhabens

Wir erwarten eine ausführliche Darstellung, welche umweltbezogenen Auswirkungen bei Nichtdurchführung des Vorhabens erwartbar sind. Hierbei das Kohleausstiegsgesetz sowie die Ankündigung der ENBW zu berücksichtigen, nach dem RDK8 2028 abgeschaltet wird 1.

Schutzgut Boden und Fläche

Die Auswirkungen und Maßnahmen für den Bodenaushub u. a. altes Kohlelager sind darzustellen

Im Zusammenhang mit der Bau-, anlagen- und betriebsbedingten Grundwasserentnahme sind mögliche Verunreinigung des Bodens mit Abwässern / Abfällen sind zu bewerten.

Schutzgut Klima und Luft

Im Umweltbericht wird bei der Bewertung von Klima und Luft erwartet, dass die baubedingten, anlagenbedingten und betriebsbedingten Auswirkungen ausführlich behandelt werden. Es sind u. a. die Flächeninanspruchnahme, Luftschadstoff- und Staubemissionen inkl. Treibhausgasemissionen durch CO2 und Methan, Wärmeemission, Schwaden zu berücksichtigen.

Dabei sind die beiden geplanten Brennstoffe Erdgas und Wasserstoff getrennt zu behandeln. Im vorliegenden Entwurf des Luftreinhaltungsgutachten wurde lediglich Erdgas berücksichtigt. Für den Betrieb mit Wasserstoff ist dies zu ergänzen. Es ist zudem transparent darzulegen, in welcher Art RDK 9 “wasserstofffähig ausgelegt” ist bzw. welche Bauteile für den Betrieb mit Wasserstoff ausgetauscht werden müssen. Hier fehlen Details, da sich die Anforderungen an Brenner, Brennkammer, Regelungstechnik, Gasleitungen und Abgasnachbehandlung unterscheiden. Beispielsweise ist Wasserstoff reaktiver und verbrennt bei mehreren hundert Grad höheren Temperaturen, so dass spezielle Werkstoffe eingesetzt werden müssen.

Für die Bewertung ist davon auszugehen, dass RDK8 nach Kohleausstiegsgesetz sowie Ankündigung ENBW bis zum Jahr 2028 vom Netz genommen wird und die zu erwartenden erheblich negativen Auswirkungen der zusätzlichen GuD-Anlage zugerechnet werden müssen. Eine Gegenüberstellung oder gar Verrechnung der Emissionen mit dem RDK 8 und der Schlussfolgerung, es würde weniger CO2 emittiert, wäre somit fehlerhaft und irreführend. Um es noch einmal klar zu schreiben: das RDK 8 wird nach heutigem Stand abgeschaltet, das bedeutet, dass die Emissionen 0 sind und Emissionen des RDK9 zusätzlich hinzukommen werden.

Bei der Behandlung der betrieblichen Treibhausgasemissionen wird erwartet, dass neben den lokalen Emissionen auch alle Umweltauswirkungen durch Erzeugung, Transport und Bereitstellung des Brennstoffes berücksichtigt werden (Scope 1-3 Emissionen). Die EnBW bezieht aufgrund langfristiger Verträge mit Venture Global LNG (bis 2046) Schiefergas durch Fracking aus den USA 2. Durch das RDK9 entstehen somit Umweltschäden, Methanasausstoß.

Es ist vorgesehen, dass 2035 der “fuel switch” auf Wasserstoff vorgenommen wird. In der Prognose ab 2035 sind somit mehrere Szenarien zu berücksichtigen: den Betrieb mit grünem, blauem sowie grauem Wasserstoff und Gas für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass die Umstellung an der Verfügbarkeit von Wasserstoff verzögert oder verhindert wird.

Weiterhin sind der Wärmeeintrag über den Schornstein (450 MWth) sowie die Schwadenbildung zu bearbeiten. Im Gegensatz zu RDK 8, welcher hauptsächlich durch den Rhein gekühlt wird, ist der Kühlturm dauerhaft in Betrieb. Dies stellt eine gravierende Änderung dar, die hinsichtlich meteorologischer Prozesse (u. a. Wolkenbildung) bewertet werden muss.

Luftreinhaltung

Die nach Anhang 8 TA Luft ermittelten Zusatzbelastungen überschreiten in Teilen der FFH Gebiete die Abschneidekriterien für Stickstoff- und Säuredeposition. Es wird angegeben, dass diese Zusatzbelastung konservativ ist. Wir halten es für erforderlich, dass entweder eine genauere Ermittlung der Zusatzbelastung durchgeführt wird oder emissionsreduzierende Maßnahmen getroffen werden.

Schutzgut Wasser

Hinweise zur gewässerökologischen Studie:

  • Eine genauere Beschreibung des Funktionsprinzip der Rheinwasserentnahme ist neben der Angabe der maximalen Entnahmen und Rücklaufmengen notwendig zur Beurteilung. Z. B. wie viel Wasser wird im Regelbetrieb entnommen und über den Kühlturm abgegeben? An wie vielen Tagen ist dieser Betrieb vorgesehen? In welchem Fall und wie lange sind 3200 m³/h Rücklaufmenge vorgesehen?
  • Es fehlt die Auflistung der betrieblichen Abwässer des geplanten RDK 9 neben der Kühlwasserentnahme, deren Schadstoffbelastung und Reinigung. ZB Ammoniakwasser des SCR-Katalysators, Diesel/Heizöl, Schmiermittel, Hydrauliköl
  • Die Abwärme in den Rhein wird mit < 1 MWth angegeben. Dies entspräche bei der maximalen beantragten Rücklaufmenge in den Rhein von 3200 m³/h einer Temperaturerhöhung von lediglich ca. 0.27 K. Wie wird sichergestellt, dass die Abwärmeleistung eingehalten wird?

Dezember 2025

 

1 www.enbw.com/nachhaltigkeit/klimaschutzziel: “Unseren Kohleausstieg planen wir schon deutlich früher als von der Bundesregierung vorgegeben: Spätestens 2028 wollen wir alle verbleibenden Kohlekraftwerke vom Netz nehmen (...)”

2 de.statista.com/statistik/daten/studie/1240429/umfrage/-hitzebedingte-uebersterblichkeit-in-deutschland/